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Mietvertrag der Fernkorn AG: 51 Klauseln rechtwidrig

Den Mietern war fast alles verboten: Wir klagten und das Gericht kippte zahlreiche ungesetzliche Klauseln.

Die Wohnung darf nicht als Homeoffice genutzt werden. Oder: An und vor den Fenstern dürfen keine „Kleider, Anzüge, Tücher und Ähnliches“ aufgehängt werden; demnach sind Vorhänge oder eine Kleiderstange vor dem Fenster verboten.

Silikonfugen im Badezimmer

Dafür werden die Mieterinnen und Mieter generell zur Instandhaltung der Wohnung und zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten bei Elektro- und Wasserleitungen, Antennen, Beheizungsanlagen, sanitären Einrichtungen und Elektrogeräten verpflichtet. Außerdem müssen Mieterinnen und Mieter Silikonfugen im Badezimmer jährlich überprüfen und regelmäßig reinigen.

Mietvertrag der Fernkorn AG

Das ist nur ein Teil dessen, was im Mietvertrag der Fernkorn AG stand – rechtswidrig. Deshalb haben wir den Immobilienverwalter geklagt. Das Oberlandesgericht Wien hat uns recht gegeben. Insgesamt 51 Verstöße gegen Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen stellte das Gericht rechtskräftig fest.

Folgen Sie dem Link für die ausführliche Beschreibung.

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