Kosmetika-Siegel - Für ausgebildete Hersteller
Die Erzeugung von kosmetischen Artikeln ist ein freies Gewerbe. Es sind also neben allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung keine fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Um den Kundinnen und Kunden etwas Sicherheit zu bieten, gibt es jetzt eine Verbandsmarke der Wirtschaftskammer.