Die Stiftung Warentest hat 13 Shampoos getestet, die mit „Farbschutz“ oder „Colorschutz“ werben (darunter ein Naturkosmetik-Produkt). Zum Vergleich wurden zwei häufig verkaufte Produkte ohne Auslobungen zum Farbschutz herangezogen: ein Kindershampoo und ein Repair-Shampoo für geschädigtes Haar.
Schnitt ein Produkt in der Prüfung des Farbschutzes nicht besser ab als das Repair-Shampoo, wurde es mit „nicht zufriedenstellend“ bewertet. Es wurden keine weiteren Prüfungen durchgeführt. Gleiches galt, wenn ein Produkt die Farbschutz-Prüfung bestand, aber UV-Schutz auslobte und der UV-Bestrahlung nicht standhielt. Die beiden Vergleichsshampoos wurden auf Farbschutz, Pflegeeigenschaften und Anwendung geprüft.
Farbschutz. Zunächst wurden europäische Naturhaarsträhnen chemisch leicht geschädigt und mit einer professionellen Permanenthaarfarbe standardisiert rot gefärbt. Das Farbergebnis wurde mittels Reflexionsspektrometer ermittelt. Anschließend wurden je drei gefärbte Strähnen pro Produkt standardisiert jeweils mit einer definierten Menge Colorschutz-Shampoo gewaschen und getrocknet.
Zur Prüfung des Farberhalts nach Waschen und UV-Einwirkung wurde der Mittelteil der Strähnen nach jedem Waschvorgang zusätzlich mit standardisiertem UV-Licht bestrahlt. Damit wurde insgesamt sechs Wochen die Sonnenstrahlung in Mitteleuropa simuliert. Der Wasch- und Bestrahlungsvorgang wurde insgesamt zwölf Mal durchgeführt, wobei die resultierenden Haarfarben nach jedem zweiten Durchgang erneut gemessen und die Gesamtfarbänderungen im Vergleich zum Ausgangszustand ermittelt wurden. Nach dem neunten und zwölften Durchgang beurteilten drei Experten die Farbunterschiede im Vergleich zum Ausgangszustand und zu den Referenzshampoos visuell unter Tageslichtbedingungen.
Pflegeeigenschaften. Die Pflegeeigenschaften der Shampoos wurden in einem Friseurtest ermittelt. In Vorbereitung darauf nutzten 20 Probanden mit gefärbtem, geschädigtem Haar an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark reinigendes Shampoo mit geringer Pflegewirkung. Dann wendeten zwei Friseure die Testshampoos im Halbseitentest in randomisierter Reihenfolge bei den Probanden an. Sie beurteilten die Pflegeeigenschaften, darunter Entwirrbarkeit, Kämmbarkeit, Geschmeidigkeit, Griff/Glanz, Volumen und fliegende Haare. Außerdem wurde die Nasskämmbarkeit im Labor bestimmt: Chemisch gebleichte Naturhaarsträhnen wurden dazu mit stark reinigendem Shampoo gewaschen, die benötigte Kämmkraft im nassen Haar wurde mit einer Zugprüfungsmaschine gemessen. Dann wurden sie mit dem jeweiligen Testprodukt nach standardisierten Vorgaben behandelt und die Kämmkraft wurde erneut gemessen. Jedes Shampoo wurde an je fünf Strähnen geprüft, die jeweils fünf Mal maschinell gekämmt wurden.
Anwendung. Ein Friseur beurteilte, wie sich das Shampoo im Haar verteilen ließ, wie viel Schaum es bildete, welche Eigenschaften er hatte und wie es sich auswaschen ließ.
Verpackung. Fünf Experten bewerteten die Handhabung, unter anderem die Handlichkeit der anonymisierten Produktbehälter und wie gut sie sich öffnen und wieder verschließen ließen. Erfasst wurde, ob eine Originalitätssicherung sowie Entsorgungs- und Recyclinghinweise vorhanden waren. Anhand von drei Packungen je Produkt wurden Inhaltsmenge, Füllungsgrad und Entleerbarkeit ermittelt.
Deklaration und Werbeaussagen. Drei Experten beurteilten Leserlichkeit und Übersichtlichkeit der Angaben. Ein Experte beurteilte die Werbeaussagen und kontrollierte, ob die Angaben der EU-Kosmetikverordnung und der Fertigpackungsverordnung entsprachen.
Weitere Untersuchungen. Waren UV-Filter oder Isothiazolinone als Konservierungsstoff auf der Inhaltstoffliste eines Produktes deklariert, wurden deren Konzentrationen bestimmt. Die Ergebnisse waren unauffällig. Ermittelt wurden zudem die Konzentrationen der deklarationspflichtigen Duftstoffe.
Folgende Untersuchungsmethoden kamen zum Einsatz:
- UV-Filter: Analyse mittels HPLC-UV
- Isothiazolinone: Analyse mittels HPLC-UV
- Allergene Duftstoffe: Analyse mittels GC-MS