Die Erzeugung von kosmetischen Artikeln ist ein freies Gewerbe. Es sind also neben allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung keine fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Um den Kundinnen und Kunden etwas Sicherheit zu bieten, gibt es jetzt eine Verbandsmarke der Wirtschaftskammer.
Wer unter Glühweinduft und Weihnachtsmusik am Adventmarkt von Stand zu Stand schlendert, greift auch gern einmal zu Home-made-Kosmetika. Viele haben damit gute Erfahrungen gemacht und decken sich für längere Zeit mit diesen Produkten ein. Aber nicht alle haben schon den Verkäufer ihres Vertrauens gefunden.
Kein geregeltes Gewerbe mehr
Da die Herstellung von Kosmetika kein reglementiertes Gewerbe mehr ist, hat womöglich nicht jeder Produzent das nötige Wissen dafür. Um den Kundinnen und Kunden etwas Sicherheit zu bieten, gibt es jetzt eine Verbandsmarke der Wirtschaftskammer. Dieses Siegel dürfen nur jene Hersteller verwenden, die nachweislich eine einschlägige Ausbildung absolviert haben. Dazu gehören etwa ein Studium der Chemie oder ein Lehrgang zur Kosmetikherstellung.