Wasserschaden - Zulaufschlauch undicht
In unserer Wohnung wurde am Wochenende der Zulaufschlauch zum WC-Spülkasten undicht. Weil sich das Wasser nicht abdrehen ließ, mussten wir einen Installateurnotdienst rufen. Der Hausherr weigert sich nun, die Kosten dafür zu tragen. Ist das rechtens?
