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Altersvorsorge - Warten auf bessere Zeiten

  • Auslaufmodelle Pensionsinvestmentfonds und Pensionszusatzversicherung
  • Zukunftsvorsorge neu: Produkt in vielen Variationen
  • Hohe Kosten mindern Chancen auf guten Ertrag

1998 zur privaten Altersvorsorge geschaffen, seit 2000 mit staatlichen Prämien und Steuerbegünstigungen gefördert, 2003 durch die Schaffung der „Zukunftsvorsorge neu“ ins Out bugsiert, ab 2004 keine Neuabschlüsse mehr möglich: Pensionsinvestmentfonds (PIFs) und Pensionszusatzversicherungen (PZV) wurden noch vor wenigen Jahren zum langfristigen Ansparen einer Privatpension heftig beworben.

Kunden blieben zurückhaltend

Das Interesse von Vorsorgewilligen hatte sich von Anfang an in Grenzen gehalten. Rigide Regeln, wie die ausschließliche Auszahlung des angesparten Kapitals als Rente, ohne jedwede Möglichkeit vorher auf das Geld zuzugreifen, waren wohl ausschlaggebend für die geringe Akzeptanz.

Acht Prozent Durchschnittsrendite hatten einige Anbieter bei Auflage der PIFs prognostiziert. Nun, davon kann zumindest bislang keine Rede sein. Im Gegenteil: Seit Anfang 2000 sind sämtliche österreichischen Pensionsinvestmentfonds im Minus. Das Börsen-Dauertief hat – so wie bei anderen gemischten Fonds heimischer Banken und Kapitalanlagegesellschaften auch – zu teils massiven Kursverlusten geführt. Lediglich bei Fonds mit geringem Aktienanteil halten sich die Verluste derzeit in Grenzen.

Neue Pensionsvorsorge löst PIF und PZV ab

Nun löst die ebenfalls staatlich geförderte „Zukunftsvorsorge neu“ die „alten“ geförderten Produkte ab. Verglichen damit weist das neue Vorsorgemodell (die gesetzlichen Vorgaben sind dem Kasten „Zukunftsvorsorge neu im Steckbrief“ zu entnehmen)  einige Vorteile auf: Es werden höhere Einzahlungsbeträge gefördert, auf das Kapital kann notfalls am Ende der Mindestbindefrist beziehungsweise der Vertragslaufzeit zurückgegriffen werden. Auf eingezahlte Beträge und Prämien gibt es eine Kapitalgarantie.

Fonds oder Versicherung

Die „Zukunftsvorsorge neu“ wird als Fondsvariante oder als Versicherungsprodukt angeboten. Die meisten sind derzeit als fondsgebundene Lebensversicherung gestaltet. Sie schließen meist diverse Versicherungsleistungen (zum Beispiel Ablebensschutz) ein. Aber: Je mehr Versicherungsleistungen, desto höhere Kosten und desto geringer im Endeffekt der Ertrag für die Pensionsvorsorge. Bei der reinen Fondsvariante sind keine Versicherungsleistungen enthalten, das Produkt dient nur zum Vermögensaufbau.

Lange Bindung

In jeder Variante gilt: Wer in die „Zukunftsvorsorge neu“ einsteigt, bindet sich und sein Geld zunächst einmal lange. 10 Jahre beträgt die gesetzliche Mindestbindung. In dieser Zeit haben Sie keinerlei Zugriff auf Ihr Geld. Vorsicht bei Produkten mit längerer vertraglicher Laufzeit: Ob Sie auch bei diesen bereits nach zehn Jahren über Ihr Kapital verfügen können, ist vor Vertragsabschluss zu klären!

Bleiben oder wechseln

Nach der Mindestbindung beziehungsweise der Vertragslaufzeit haben Sie mehrere Optionen: Sie können

  • bei Ihrem Produkt bleiben und weiterhin Kapital aufbauen;
  • die Ansprüche in eine neue Zukunftsvorsorge bei einem anderen Anbieter übertragen und dort weiter ansparen;
  • das Kapital in ein anderes Produkt übertragen (etwa Pensionkasse, auch PIF und PZV sollen nach dem Willlen des Gesetzgebers dafür wieder in Frage kommen), das gleich oder später für eine Verrentung sorgt und danach eine lebenslange Rente zahlt;
  • das Kapital auszahlen lassen.

Auszahlen kommt teuer

Letzteres ist allerdings nicht mehr als eine Notlösung. Denn für diese „nicht widmungsgemäße“ Verwendung werden Sie ordentlich zur Kasse gebeten und müssen die Hälfte der erhaltenen Prämien zurückerstatten. Außerdem werden auf die Kapitalerträge 25 Prozent Steuer fällig. Doch es kann noch dicker kommen: Die gesetzliche Kapitalgarantie gilt ebenfalls nur bei widmungsgemäßer Verwendung, nicht bei Auszahlung!

Kursverluste möglich

Wer das Kapital auf einmal ausbezahlt haben will, ist vom Gesetzgeber nicht vor Kursverlust geschützt. Manche Anbieter (uns sind derzeit Uniqa, Raiffeisen und Volksbank bekannt) geben dennoch bei Auszahlung des Kapitals eine freiwillige Kapitalgarantie. Fragen Sie danach!

Gewinn kann nur geschätzt werden

Vier bis sechs Prozent Ertrag, so schätzen die Anbieter, soll die „Zukunftsvorsorge neu“ an sich bringen. So wie bei allen Schätzungen gilt: Die Treffsicherheit zeigt sich erst im Nachhinein. Kosten fallen bei dem neuen Vorsorgemodell auf jeden Fall reichlich an. Bei der Fondsvariante sind 3 Prozent  Ausgabeaufschlag und jährliche Managementgebühren zu berappen. Desgleichen fallen bei Lebensversicherungen Spesen an. Die aber sind schwer zu durchschauen. Der Vertrieb kostet ebenso wie die Verwaltung, letztere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sogar zweimal: im Versicherungsbereich und bei den Fonds.

Sicherheit kostet

Auch die Kapitalgarantie ist nicht gratis, für die Sicherung muss ebenfalls bezahlt werden. Weiteres Minus: Die Inflation wird mittels reiner Kapitalgarantie nicht abgegolten. Sollen lange Laufzeiten nicht zu realer Kapitalverminderung führen, müsste schon eine Mindestverzinsung in Höhe der Inflation garantiert sein.

Hoher Aktienanteil ist riskant

Riskant ist auch der Aktienanteil von mindestens 40 Prozent, der derzeit ausschließlich am engen heimischen Markt zu investieren ist. Sollte die Wiener Börse florieren, wären gute Renditen möglich. Das steht aber in den Sternen. 

Produkte ohne staatliche Zuschüsse prüfen

Andernfalls steht und fällt der Erfolg der „Zukunftsvorsorge neu“ wohl eher mit staatlicher Förderung und steuerlicher Begünstigung. Das ist auf Dauer kein allzu zuverlässiges Fundament. Derlei Begünstigungen können über kurz oder lang wieder reduziert oder abgeschafft werden. Daher nur in ein Produkt investieren, das man auch ohne staatliche Zuschüsse ins Auge fassen würde! Und: Die PIFs haben sich trotz staatlicher Förderung nicht positiv entwickelt.

Wer in einen „alten“ Pensionsinvestmentfonds investiert hat, kann seine Anteile zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen behalten oder bis Ende 2004  in die „Zukunftsvorsorge neu“ überwechseln. Der Haken an der Sache: Kursverluste werden dann realisiert.

PZVs lassen sich durch reine Vertragsänderung zur Neuen Zukunftsvorsorge „umändern“.

Abwarten lohnt

„Zukunftsvorsorge neu“ – ja oder nein? Das müssen und sollten Sie nicht jetzt schon entscheiden: Noch sind nicht alle Produkte am Markt, ein umfassender Vergleich ist daher derzeit nicht möglich. Und die staatliche Prämie für 2003 können Sie genau so gut zu Jahresende beantragen.

"Zukunftsvorsorge neu" im Steckbrief

  • Einzahlung und Prämie: Maximal geförderter Einzahlungsbetrag und staatliche Prämie werden jährlich neu festgelegt.
    Zwischen 8,5% und 13,5% Prämie pro Jahr sind möglich, doch sie wird nur bis zum 62. Lebensjahr gewährt. Maximal geförderter Einzahlungsbetrag 2003: 1.851,- Euro, staatliche Prämie 2003: 9,5%.
  • Veranlagung: Anbieter haben mindestens 40% der eingezahlten Gelder in börsennotierte Aktien zu investieren, die Börsen unterliegen gewissen Richtlinien hinsichtlich der Marktkapitalisierung, derzeit de facto beschränkt auf Wiener Börse, nach der Osterweiterung ein Großteil der jetzigen EU-Kandidatenländer.
  • Gesetzliche Mindestbindefrist: 10 Jahre.
  • Verrentung: Rente kann frühestens ab dem 40. Lebensjahr bezogen werden.
  • Kapital- und Prämiengarantie: Gesetzliche Kapitalgarantie auf eingezahlte Beträge und staatliche Prämien bei widmungsgemäßer Verwendung (=keine Auszahlung des Kapitals).
  • Steuerfreiheit: Weder Kapitalertragsteuer noch Versicherungssteuer in der Ansparphase, keine Einkommenssteuer in der Rentenphase.

Kompetent mit Konsument

  • Langfristige Veranlagung. Während der gesetzlichen Mindestbindefrist (10 Jahre) ist bei der „Zukunftsvorsorge neu“ keinerlei Zugriff auf das Geld möglich.
  • Kapitalauszahlung ist teure Notlösung. Prämien in voller Höhe, steuerfreien Gewinn und gesetzliche Kapitalgarantie gibt es nur bei widmungsgemäßer Verwendung, nicht bei Kapitalauszahlung.
  • Kein Anlass zur Eile. Der Markt entwickelt sich erst, mit weiteren Produkten ist zu rechnen.

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