Erstes Selbstverdientes, erstes Konto und eine Bankomatkarte dazu. Die P.S.K. bietet eine spezielle Karte für Jugendliche. Das Besondere daran: „Abheben, solange das Guthaben reicht.“ Kein Überziehen möglich. Stimmt nicht, sagt eine Mutter. Ihr Bub hatte bei einer Bankomat-Kasse bezahlt und war damit ins Minus gerutscht. Denn nicht immer wird der Überziehungsrahmen hier eingehalten. Die P.S.K. berechnete prompt Verzugszinsen. Jugendliche dürfen laut Gesetz ihr Konto nur mit Billigung des gesetzlichen Vertreters überziehen. Das ist der P.S.K. egal. Das sei eben so, ließ man die Mutter achselzuckend wissen. Ein löchriger Schutz, meinen wir.
Schuldenfalle Bankomatkasse - Jugendliche