Zum Inhalt

Hochzeitskleid - Verpatzt

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Das fertige Brautkleid war zu weit und schaute anders aus als im Katalog. Die Kundin wollte nicht zahlen. Zu Recht, sprach das Gericht: Ein Fachgeschäft hätte vorab erklären müssen, dass das Kleid bei Änderungen nicht wie abgebildet zur Geltung kommt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Fleckentfernung - Weg mit dem Fleck

Fleckentfernung - Weg mit dem Fleck

Eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass die in Werbung oder Produktbeschreibungen abgegebenen Versprechen in den seltensten Fällen eingelöst werden können.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang