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Hochzeitskleid - Verpatzt

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Das fertige Brautkleid war zu weit und schaute anders aus als im Katalog. Die Kundin wollte nicht zahlen. Zu Recht, sprach das Gericht: Ein Fachgeschäft hätte vorab erklären müssen, dass das Kleid bei Änderungen nicht wie abgebildet zur Geltung kommt.

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