Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Das fertige Brautkleid war zu weit und schaute anders aus als im Katalog. Die Kundin wollte nicht zahlen. Zu Recht, sprach das Gericht: Ein Fachgeschäft hätte vorab erklären müssen, dass das Kleid bei Änderungen nicht wie abgebildet zur Geltung kommt.