Bei der Insolvenz eines Geldinstituts greift die gesetzliche Einlagensicherung. Die jeweilige Einlagensicherungsgesellschaft zahlt binnen drei Monaten nach der Prüfung des Antrages des Einlegers Spar- und Kontoguthaben bis maximal 20.000 Euro aus. Darüber hinausgehende Beträge werden gemäß der Konkursquote ausbezahlt. Die Begrenzung gilt pro Einleger und für die gesamte Bank mit allen Zweigstellen. Man kann also nicht durch Aufteilen auf mehrere Sparbücher oder unterschiedliche Filialen eine höhere Absicherung erreichen. Sparkassen-, Raiffeisen- und Volksbankensektor bieten eine umfassendere Haftung. In diesen Sektoren sollen Sicherungssysteme einen Konkurs von vornherein vermeiden. Wertpapiere, die bei einer österreichischen Bank deponiert wurden, sind im Konkursfall auszusondern, das heißt, sie werden dem Anleger ausgehändigt oder auf das Depot einer anderen Bank übertragen.
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