Zum Inhalt

Lärm vom Nachbarn - Wohnen

Wie kann es sein, dass ich den neuen Nachbarn unter mir in der Küche werken sowie heimkommen und weggehen höre?

Höchstwahrscheinlich wurde in der Nachbarwohnung ein neuer, harter Bodenbelag wie Fliesen, Stein oder Parkett unsachgemäß verlegt und dabei Schallbrücken mit eingebaut. Das passiert, wenn Fliesen und/oder Fliesenkleber (es genügt ein Punkt!) Direktkontakt mit einem tragenden Mauerteil haben. Auch Wasserinstallationen, die nicht akustisch isoliert („schwimmend“) verlegt wurden, und sogar Kinderschaukeln sind weithin zu hören. Ein Unbeteiligter empfindet Geräusche noch viel störender. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, und bestehen Sie auf fachgerechter Schalldämmung. Dies ist allerdings meist aufwendig. Haben Sie keinen Erfolg, sollten Sie die Hausverwaltung einschalten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang