So haben wir getestet
Getestet wurden die Kreditkarten mit Standardversicherungsschutz der vier
Kreditkartenorganisationen VISA, MasterCard, Diners und American Express. Karten
einzelner Sublizenznehmer - z.B. einzelner Banken oder einzelner Organisationen
wie etwa ÖBB-Vorteilscard mit Kreditkartenfunktion können andere Leistungen
umfassen und blieben hier unberücksichtigt.
Die Angaben in Prozent beziehen sich auf die Wertigkeit des jeweiligen
Aspektes innerhalb der entsprechenden Bewertungsgruppe.
Neben der Servicequalität (20%) wurden die Informationsqualität (40%) und der
Umfang der Versicherungsleistungen (40%) beurteilt.
Servicequalität:
Zur Beurteilung der Servicequalität wurden schriftliche und telefonische
Anfragen getätigt. Bewertet wurde, ob und wie rasch geantwortet wurde und ob die
Antworten korrekt waren. Je 50% der Bewertung beruhen auf Beantwortung der
schriftlichen und der telefonischen Anfragen.
Informationsqualität:
Bei der Informationsqualität wurde die Qualität der Monatsabrechnung (40%),
die Informationen über die Kursverrechnung (40%) und die Kostentransparenz (20%)
bewertet.
Monatsabrechnung: Neben der Einsehbarkeit des Wechselkurses, der vorhandenen
Informationen über Spesen und den vorhandenen Serviceinformationen auf der
Monatsabrechnung, wurde auch die Lesbarkeit der Monatsabrechnung bewertet.
Kursverrechnung: Bei der Kursverrechnung wurde die Nachvollziehbarkeit des
verrechneten Kurses bewertet. Hierbei wurde einerseits die Klarheit von den
Angaben zur Kurserrechnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die
Bewertung miteinbezogen, sowie ob diesbezüglich relevante Einzelheiten
mitgeteilt werden (Referenzkurs; Börsenplatz, an dem sich die festgelegten Kurse
orientieren) – andererseits auch die Möglichkeit des Konsumenten, außerhalb der
Monatsabrechnung ohne größeren Aufwand in die verrechneten Kurse Einsicht nehmen
zu können.
Kostentransparenz: Beurteilt wurde, ob einzelne Kostenaspekte
(Bearbeitungsentgelt, Kartensperrgebühr, Zinssätze bei Teilzahlung bzw.
Zahlungsverzug sowie Mahnspesen) in den Geschäftsgrundlagen (den jeweiligen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen) enthalten sind.
Versicherungsleistungen:
Bei den Versicherungsleistungen wurden die Versicherungsbereiche Reisegepäck-
(20%), Haftpflicht- (20%), Unfall- (30%) und Krankenversicherung (20%) separat
bewertet, andere Leistungen wurden unter „Sonstige Versicherungsleistungen“
(10%) zusammengefasst. Die Unfallversicherung wurde unterteilt in die spezielle
Unfallversicherung (Verkehrsmittelunfallversicherung) und die allgemeine
Unfallversicherung.
Für die einzelnen Teilbereiche erfolgte eine Punktebewertung. Ausgehend von
einer Gesamtpunkteanzahl von 100 wurden für die Bereiche Reisegepäck-,
Privathaftpflicht-, und spezielle Unfallversicherung die Leistungsobergrenzen
(die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme) und Voraussetzungen/Deckungsbereich
(Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz überhaupt zu erlangen, der
versicherte Personenkreis und der jeweilige zeitliche und örtliche
Deckungsbereich) mit je 50 möglichen Punkten bewertet. Für die Bereiche
Allgemeine Unfallversicherung und Krankenversicherung erfolgte die Bewertung der
Leistungsgrenzen mit einer höheren Punkteanzahl (65 Punkte) und die
Voraussetzungen/Deckungsbereich mit je 35 Punkten.
Für die Bewertung wurde der „Bestwert“ als Maßstab herangezogen. Die
Leistungsausprägungen der anderen Angebote wurden zu diesem Wert in Beziehung
gesetzt und bewertet.