Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Haftung des Wirtschaftsprüfers. Ein Wirtschaftsprüfer haftet auch gegenüber geschädigten Anlegern, stellte der OGH zum Konkurs der Riegerbank fest. Für die Schadenersatzpflicht reicht es aus, wenn der Prüfer Kenntnis vom Missbrauch seines Prüfvermerks erhält und nicht dagegen einschreitet.