Nein. Wenn sich das Produkt als fehlerhaft herausstellt und Sie Gewährleistung geltend machen müssen, ist die Originalverpackung nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass Sie die Rechnung zwei Jahre lang aufheben, um einen Nachweis über den Einkauf zu haben. Anders verhält es sich beim Umtausch oder bei Garantiezusagen. Dies sind freiwillige Leistungen des Herstellers oder Händlers und nicht gesetzlich geregelt.
Gewährleistung - Frist