Spital: Recht auf kostenlosen Befund - Auskunft über eigene Gesundheitsdaten
Patientinnen und Patienten haben das Recht, Befunde nach einem Spitalsaufenthalt mit nach Hause zu nehmen. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Vorjahr darf das Krankenhaus für den Ausdruck keine Gebühr mehr verlangen.