Laut Rechtsprechung hätte Frau Bergers Auto nicht gleich abgeschleppt werden dürfen: Es hatte keine Einfahrt blockiert und auf dem Parkplatz waren noch viele Plätze frei. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Manuela Robinson betreut.
Frau Berger hatte ihr Auto für einige Stunden auf dem Parkplatz eines Shoppingcenters abgestellt. Von dort wurde es von der Firma Toman im Auftrag des Eigentümers abgeschleppt. Frau Berger holte das Auto noch am selben Tag von Toman ab. Sie musste 350 € zahlen.
Gesetzeswidrig abgeschleppt
Erst danach konnte sie mit dem Wagen wegfahren. Gemäß Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hätte Frau Bergers Auto aber nicht gleich abgeschleppt werden dürfen: Es hatte keine Einfahrt blockiert und auf dem Parkplatz waren noch viele Plätze frei. Die Firma Toman hätte zuerst den Zulassungsbesitzer erheben lassen müssen, um Frau Berger das Entfernen des Autos zu ermöglichen.
Geld zurück: mit Umwegen
Wir forderten vom Abschleppdienst Toman die 350 € für Frau Berger zurück. Statt an sie, überwies das Unternehmen das Geld an uns. Wir leiteten es an Frau Berger weiter.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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