Die neuen Gefäße für Frau Bergers Pflanzen werden viel zu spät und mit Mängeln geliefert. Größe und Nutzung machen eine Rücksendung unmöglich. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Reinhold Schranz betreut.
Frau Berger hatte bei fleur ami (www.fleur-ami.com) diverse Pflanzentröge für ihre Terrasse um insgesamt 4.177,73 € bestellt. Als Liefertermin war ursprünglich der 31. Juli 2018 vereinbart. Frau Berger wollte noch im Sommer Pflanzen in die neuen Gefäße und Raumteiler einsetzen.
Letzte Teillieferung im November
Doch dann kam es anders: Am 22. August erhielt sie eine erste Teillieferung, am 28. September eine zweite und am 22. November eine dritte. Jetzt hatte sie endlich alle Tröge, die sie bestellt hatte. Doch mittlerweile war es der Jahreszeit entsprechend kalt und unwirtlich geworden und es herrschten alles andere denn ideale Bedingungen, um Pflanzen im Freien in Gefäße zu setzen.
Mangelhaft: offene Stellen, Absplitterungen, Risse
Abgesehen davon waren die Tröge nicht sauber gearbeitet. Alle hatten an den vertikalen Nähten raue, offene Stellen. Diese waren zwar teilweise überarbeitet (genauer: überstrichen), aber dann auch deutlich dunkler. Die horizontalen Kanten waren ungleichmäßig und wiesen Absplitterungen auf. An den Oberflächen waren Kartonabdrücke zu sehen, und bald zeigten sich an den fürs Freie angebotenen Trögen Wasserspuren.
Zahlreiche Aussalzungen
Darüber hinaus bildeten sich zahlreiche Aussalzungen und Risse. Letztlich hatte jedes Gefäß mehrere Mängel und alle zusammen boten das Bild von Ausschussware. Wie lange würden sie halten? Frau Berger war verzweifelt. Am liebsten hätte sie die Tröge zurückgegeben. Doch die Pflanzgefäße waren groß, mittlerweile mit Erde befüllt und es waren viele Pflanzen eingesetzt. Das hatte Frau Berger nicht nur viel Arbeit, sondern auch viel Geld gekostet.
Wir konnten eine Preisminderung erwirken!
Ob das Unternehmen ihr diese Kosten ohne Gerichtsverfahren ersetzen würde, war ungewiss. Frau Berger entschied sich daher, die Gefäße zu behalten und Preisminderung auf die Pflanzgefäße und Raumteiler zu fordern. Sie drang jedoch mit ihrer Forderung nicht durch. An einer Gutschrift war sie nicht interessiert. Erst als wir für Frau Berger bei der fleur ami GmbH intervenierten, lenkte das Unternehmen ein: Frau Berger erhielt 50 % Preisminderung (2.088,86 €).
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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