Atemschule - Atemschulung durch Lungenfachärzte
Angebote für Personen die an Asthma oder chronischen Lungenerkrankungen leiden
Angebote für Personen die an Asthma oder chronischen Lungenerkrankungen leiden
Leserbrief zu Konsument 2/2002
Ausgerechnet bei einem Telefonbetreiber kam ein Kunde mit seinem Anliegen telefonisch nicht durch.
Haustürgeschäfte am liberalisierten Strommarkt
Was derzeit an Zinsen und Produkten geboten wirdWie Sie vernünftig ansparen könnenWelche Tricks und Fallen zu beachten sind
Sperre verhindert Mißbrauch
Meinungen der Fachärzte und der Pillenproduzenten gehen auseinander
Leserbrief zu Konsument 2/2002
Rund um die Milch gibt es viele Legenden und Fehlmeinungen. Nur wenige haben einen wahren Kern.
Leserbrief zu Konsument 2/2002
Wenn Sie auf Flexibilität Wert legen, ist es nicht egal, wie Sie Ihr Ticket erstehen.
Das Leserecho auf unseren Beitrag in „Konsument“ 2/2002 ist enorm. Viele wollen ihr Geld zurück, manche haben uns auch positive Erfahrungsberichte übermittelt.
Nach der Liberalisierung des Strommarktes ist es in wenigen Monaten beim Gasmarkt so weit. Die Aussichten für Konsumenten auf ein sinkendes Preisniveau sind noch schlechter als beim Strom.
Ärger mit der Vorteils-Club-Karte von Billa
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Demnächst ist das komplette „Konsument“-Heft für Abonnenten auch online verfügbar.
Er ist ein Warnzeichen, aber peinlich, deshalb spricht niemand gerne darüber. Oft hat sogar der Arzt Scheu davor.
Prominenter Name und schneller Prozessor sagen wenigSchnell und komfortabel oder klein und leicht Serviceärger vorprogrammiert
Trockene Haut braucht spezielle Pflege
Klarer Sieger mit stolzem Preis
Alle getesteten Produkte gut verträglich
Leserbrief zu Konsument 2/2002
Ambulanzgebühren irrtümlich eingefordert
Leserbrief zu Konsument 2/2002
Individuelle Stärken und Schwächen
Sicherheit: Nur ABS und zwei Airbags sind Standard
Selten werden Kräuter als wichtige Grundzutaten wahrgenommen. Dabei verleihen erst sie vielen Speisen ein unverwechselbares Aroma.
Ein Dauerbrenner in unserer Leserpost: das Mitwiegen und -verrechnen der Verpackung bei offen verkauften Lebensmitteln. Die Kunden sind verärgert, der Handel beruft sich auf „branchenübliche Praktiken“.
Leserbrief zu Konsument 1/2002
In Neuseeland werden Phantome zur Kundenbetreuung eingesetzt.
Treues Schreibgerät wieder flott gemacht
Enorme Preisunterschiede
Von Hausbesuchen ist abzuraten
Kostenvoranschlag und detaillierte Rechnung verlangen
Nur für Kinder ohne Computererfahrung
Zwei TransFair-Orangensäfte sind im Handel erhältlich
In Großbritannien bekommt man sogar Waschbecken mit persönlicher Widmung des Firmenchefs
Umtausch auch ohne Rechnung
Ich bin Hausfrau und möchte ein wenig Geld dazuverdienen. Nun wurde ich darauf angesprochen, auf Verkaufspartys Schmuck zu verkaufen. Wie ist das dann mit der Steuer?
Das EU-weit gültige Gleichbehandlungsgesetz verspricht
allen Menschen überall freien Zugang. Wie sieht die Wirklichkeit aus?
Auf nasser Fahrbahn trennt sich die Spreu vom Weizen
Ein Ganzjahresreifen mischt auch im Sommer mit
Effektivzins und Gesamtbelastung nicht aussagekräftigAchten Sie auf die ZinsgleitklauselNebenkosten verhandeln
Durchwegs brauchbare Qualität
Unterschiede bei Fernbedienungen und Gebrauchsanleitungen
Metallteile in Frühstücksflocken nicht auszuschließen
Ich verwende beim Kochen kalt gepresstes Olivenöl. Nun habe ich gelesen, dass beim Erhitzen wertvolle Inhaltstoffe verloren gehen. Stimmt das?
Rückrufaktion - Gabeln nicht mehr verwenden!
Umtauschfristen für Schilling-Banknoten
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: