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Service Mikrowellengeräte - Teure Hausbesuche

  • Enorme Preisunterschiede
  • Von Hausbesuchen ist abzuraten
  • Kostenvoranschlag und detaillierte Rechnung verlangen

Wenn man an die regelmäßige Verwendung eines elektrischen Haushaltsgerätes gewöhnt ist, dann ist der Jammer bei einem Ausfall groß. Noch dazu, wenn man ihn aus Ungeschicktheit selbst verursacht hat beziehungsweise das Gerät älteren Datums ist und man somit keine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen kann.

Testfall simuliert

Genau einen solchen Fall haben wir simuliert. Wir haben bei einem Mikrowellengerät die Tür beschädigt – ein Fall zum Reparieren. Nach Wien und Linz (siehe „Mikrowellenservice“ [Konsument 8/99]) waren diesmal Werkstätten in Innsbruck und Bregenz an der Reihe. Ursprünglich hatten wir mehr Marken im Test, doch wie das Geschäftsleben so spielt, sind zwei Hersteller in der jüngeren Vergangenheit in wirtschaftliche Turbulenzen geraten und übernommen worden. Folge: erhebliche Lieferschwierigkeiten bei den Ersatzteilen im einen Fall, im anderen gab es für das vier Jahre alte Gerät überhaupt keine passenden Teile mehr… Bei der Auswahl mussten wir auch berücksichtigen, dass einige Marken dieselben Servicepartner haben. Mehrmals binnen kurzer Zeit mit einem gleichen Defekt dort aufzutauchen, wäre wohl ein wenig verdächtig gewesen.

Mangelnde Servicepartner

Auf Probleme stießen wir bei der Suche nach Servicepartnern in Vorarlberg: Von AEG und Bauknecht wurden wir nach Innsbruck verwiesen. Schwierig kann es schließlich auch sein, überhaupt einen Servicepartner zu finden, wie das Beispiel Daewoo zeigte: Die Südkoreaner haben keine Österreich-Niederlassung für Haushaltsgeräte, und die in der Bedienungsanleitung angegebenen Adressen stimmten nicht mehr. Das Telefonbuch führte uns über Umwege zur Daewoo Automobile Deutschland GmbH, wo man uns zumindest zu einer Stelle vermittelte, die uns weiterverbinden konnte. Dort erhielten wir dann eine falsche Auskunft. Erst nach einem weiteren Anruf auf dieser Odyssee erfuhren wir den Namen des Servicepartners für unser Mikrowellengerät in Tirol. Ab dann klappte alles reibungslos.

Teurer Technikerbesuch

Bei den übrigen Marken war die Werkstattsuche kein wirkliches Problem. Die Bosch/Siemens-Gruppe hat eine zentrale telefonische Auskunft eingerichtet, die aus ganz Österreich zum Ortstarif erreichbar ist (0,067 Euro pro Minute im Minimumtarif). Allerdings gibt es in den Bundesländern keine Anlaufstellen für Kleingeräte, sondern man hat nur die Möglichkeit, das Gerät zum Händler zu bringen. Die Alternative ist, den Techniker ins Haus kommen zu lassen. Wir wurden aber freundlich darauf hingewiesen, dass ein Technikerbesuch teuer kommen werde und wir uns aus Kostengründen nach einer anderen Reparaturmöglichkeit umsehen sollten. Um einen Vergleich ziehen zu können, ließen wir trotzdem den Bosch/Siemens-Techniker kommen. Wie angekündigt überstiegen die Reparaturkosten samt Anfahrtspauschale den Kaufpreis des Gerätes.

Geduld ist gefragt

Die Wartezeit betrug meist zwischen 6 und 14 Arbeitstage, wobei die ungewöhnlich rasche Reparatur beim AEG-Partner BEP Hausgeräte Kundendienst GesmbH (1 Arbeitstag) aus der Reihe fiel. Ähnlich unterschiedlich wie bei unseren früheren Tests waren die Gesamtkosten für die Reparatur. Die Firma Arnold Moser in Bregenz war mit 61,04 Euro mit Abstand die billigste, wir erhielten allerdings keine detaillierte Rechnung ausgehändigt, sondern einen handgeschriebenen Kassenzettel. Vergleicht man die restlichen Rechnungen, so stechen zunächst die Unterschiede bei den Kosten für die Arbeitszeit ins Auge: Vom Bosch/Siemens-Techniker und vom Daewoo-Partner Elektronik Reparatur und Vertriebs GmbH wurde uns deutlich mehr verrechnet als von den übrigen Werkstätten. Auffällig sind die eklatanten Unterschiede bei den Materialkosten. Diese hängen einerseits vom Preis des Markenersatzteiles ab, andererseits von der Konstruktion der Türe und davon, welche Bestandteile getauscht werden müssen. So wurde beispielsweise beim Bauknecht-Gerät nur die Scheibe ersetzt. In Summe können sich die Kosten für die Reparatur in Bereichen bewegen, in denen man schon eher mit einem Neukauf liebäugelt. Hier wird die Wichtigkeit eines verbindlichen Kostenvoranschlags deutlich.

Unvollständige Rechnungen

Freundlich behandelt wurden wir bei allen Firmen. Weniger Freude bereiteten sie uns mit ihren Rechnungen, denen meist ein wichtiges Detail fehlte: nämlich die Bestätigung der Durchführung der Sicherheitsprüfung nach ÖVE 701 sowie der Leckleistungsprüfung. Nur der AEG-Partner BEP Hausgeräte bestätigte die durchgeführte Prüfung eindeutig. Bei den übrigen fehlte entweder jeglicher Hinweis darauf, oder sie verwendeten unklare Formulierungen wie: „Probe in Ordnung“ oder „Testlauf Probe o. k.“. Fest steht: Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nachvollziehbar. Das heißt, sie beinhaltet die tatsächliche Arbeitszeit in Minuten plus die Kosten dafür, eine detaillierte Auflistung des verwendeten Materials samt Kosten und schließlich die Bestätigung der Durchführung der genannten Sicherheitsprüfungen. Lassen Sie sich nicht mit unklaren Angaben abspeisen, schließlich wollen Sie doch sicher wissen, wofür Sie wie viel bezahlen.

  • Kostenvoranschläge, die gegenüber Konsumenten abgegeben werden, sind kostenlos und für den Unternehmer verbindlich – es sei denn, es wird ausdrücklich auf anderes hingewiesen.
  • Auch unverbindliche Kostenvoranschläge können nicht beliebig teurer werden. Bei Kostensteigerungen von mehr als zehn Prozent im Zuge der Reparatur, muss Sie der Unternehmer vor der Weiterarbeit deutlich auf die Erhöhung hinweisen. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen die Reparatur abbrechen und zahlen den Wert der bis dahin geleisteten Arbeit, oder Sie geben grünes Licht für den Abschluss der Reparatur und bezahlen den höheren Preis. Warnt Sie der Unternehmer nicht vor der Erhöhung, verliert er den Anspruch auf den Mehrbetrag.
  • Ein Kostenvoranschlag sollte immer schriftlich vorliegen. Nur dann haben Sie im Streitfall einen Beweis in Händen.

Zuerst den Händler anrufen. Während der zweijährigen Gewährleistungsfrist – aber auch danach – ist im Falle eines Defektes Ihr Händler der erste Ansprechpartner. Er wird das Gerät übernehmen oder Sie an die Servicestelle der jeweiligen Marke verweisen.
Repariert wird auch anderswo. Nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie oder bei selbst verschuldeten Defekten können Sie aber auch eine beliebige Werkstätte suchen.
Alle Details abklären. Voraussichtlicher Termin, Kosten für den Kostenvoranschlag, Lieferzeit und Kosten für die Ersatzteile. Fragen Sie, ob Sie verständigt werden oder selbst anrufen müssen.
Besser schriftlich als mündlich. Der Kostenvoranschlag sollte unbedingt schriftlich und nach Möglichkeit verbindlich sein. Die Rechnung sollte detailliert und nachvollziehbar sein. Die Durchführung der Sicherheitsprüfungen sollte darauf bestätigt sein.
Gerät selber hinbringen. Hausbesuche verursachen höhere Kosten. Bringen Sie das Gerät besser selber zur Werkstätte, oder lassen Sie es von einem Botendienst transportieren. Bei Postversand tragen Sie das Risiko für allfällige Transportschäden bis zur Werkstätte selber.

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