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Fehlende Telefonrechnung - Langes Warten auf die Rechnung

, aktualisiert am

Ausgerechnet bei einem Telefonbetreiber kam ein Kunde mit seinem Anliegen telefonisch nicht durch.

„Das ist doch nicht zu fassen!“ Seit mehreren Minuten lauschte Herr Weber dem Freizeichen am anderen Ende der Leitung. Wiederum hatte er beim Mobilfunkprovider mobilkom niemanden erreicht. Seit fünf Monaten hatte er nämlich keine Handy-Rechnungen erhalten. Er befand sich in der absurden Situation, dass er gerne bezahlt hätte, dies aber nicht konnte.

Kein Wort.

Zuerst hatte er die Sache auf die leichte Schulter genommen, doch langsam geriet er in Panik. Was, wenn sein Handy nun plötzlich abgeschaltet würde, weil die mobilkom ihn für einen säumigen Zahler hielt? Das wäre eine schöne Bescherung. Ab und zu benötigte er sein Handy auch beruflich. Und da hatte er seine dienstlichen Gespräche mit seinem Arbeitgeber abzurechnen. Außerdem würde es seine Finanzen etwas aus dem Gleichgewicht bringen, wenn er dann fünf Monate Gebühren auf einmal zahlen müsste.

Tote Leitung.

 So hatte Herr Weber versucht, jemand Zuständigen bei mobilkom zu finden, der rasch dafür sorgen könne, dass ihm endlich die Handyrechnung zugeschickt würde. Bei der Hotline erhielt er mehrere Durchwahlnummern genannt. Nur meldete sich dort entweder niemand. Oder ihm wurde freundlich erklärt, dass dies nicht die richtige Stelle für sein Anliegen wäre. Nach einigen vergeblichen Anläufen schrieb Herr Weber ein E-Mail an uns, das mit den Worten endete: „Kann mir jemand bei Ihnen helfen, denn bei der mobilkom hilft mir niemand.“

Offenes Geständnis.

Für uns eine Routinesache: Wir leiteten die Bitte an die mobilkom-Beschwerdestelle weiter. Dort versprach man, die Sache rasch zu bereinigen und gab erfreulicherweise zu, dass da einiges schiefgelaufen war. Angefangen von technischen Problemen, die die Ausstellung der Rechnung verzögert hatten bis zu den Schwierigkeiten in der hausinternen Kommunikation.

Tätige Reue.

Nach einigen Wochen erhielten wir die Nachricht, dass Herr Weber nun endlich seine Rechnungen bekommt. Als Entschädigung für die Zores wird ihm das Grundentgelt für den rechnungslosen Zeitraum gutgeschrieben. Das macht immerhin einen dreistelligen Euro-Betrag aus. Und falls er trotzdem mit der Nachzahlung ins Schleudern kommt, darf er den Betrag auch in Raten zahlen: „Unsere Buchhaltung ist davon informiert, es besteht daher keinerlei Gefahr einer Sperre.“ Es fragt sich allerdings, warum „Konsument“ erst ein E-Mail weiterleiten muss, ehe ein Kundenanliegen behandelt wird.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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