„Das ist doch nicht zu fassen!“ Seit mehreren Minuten
lauschte Herr Weber dem Freizeichen am anderen Ende der Leitung. Wiederum hatte
er beim Mobilfunkprovider mobilkom niemanden erreicht. Seit fünf Monaten hatte
er nämlich keine Handy-Rechnungen erhalten. Er befand sich in der absurden
Situation, dass er gerne bezahlt hätte, dies aber nicht
konnte.
Kein Wort.
Zuerst hatte er die Sache auf
die leichte Schulter genommen, doch langsam geriet er in Panik. Was, wenn sein
Handy nun plötzlich abgeschaltet würde, weil die mobilkom ihn für einen säumigen
Zahler hielt? Das wäre eine schöne Bescherung. Ab und zu benötigte er sein Handy
auch beruflich. Und da hatte er seine dienstlichen Gespräche mit seinem
Arbeitgeber abzurechnen. Außerdem würde es seine Finanzen etwas aus dem
Gleichgewicht bringen, wenn er dann fünf Monate Gebühren auf einmal zahlen
müsste.
Fehlende Telefonrechnung - Langes Warten auf die Rechnung
Tote Leitung.
So hatte Herr Weber versucht,
jemand Zuständigen bei mobilkom zu finden, der rasch dafür sorgen könne, dass
ihm endlich die Handyrechnung zugeschickt würde. Bei der Hotline erhielt er
mehrere Durchwahlnummern genannt. Nur meldete sich dort entweder niemand. Oder
ihm wurde freundlich erklärt, dass dies nicht die richtige Stelle für sein
Anliegen wäre. Nach einigen vergeblichen Anläufen schrieb Herr Weber ein E-Mail
an uns, das mit den Worten endete: „Kann mir jemand bei Ihnen helfen, denn bei
der mobilkom hilft mir niemand.“
Offenes
Geständnis.
Für uns eine Routinesache: Wir leiteten die Bitte
an die mobilkom-Beschwerdestelle weiter. Dort versprach man, die Sache rasch zu
bereinigen und gab erfreulicherweise zu, dass da einiges schiefgelaufen war.
Angefangen von technischen Problemen, die die Ausstellung der Rechnung verzögert
hatten bis zu den Schwierigkeiten in der hausinternen Kommunikation.
Tätige Reue.
Nach einigen
Wochen erhielten wir die Nachricht, dass Herr Weber nun endlich seine Rechnungen
bekommt. Als Entschädigung für die Zores wird ihm das Grundentgelt für den
rechnungslosen Zeitraum gutgeschrieben. Das macht immerhin einen dreistelligen
Euro-Betrag aus. Und falls er trotzdem mit der Nachzahlung ins Schleudern kommt,
darf er den Betrag auch in Raten zahlen: „Unsere Buchhaltung ist davon
informiert, es besteht daher keinerlei Gefahr einer Sperre.“ Es fragt sich
allerdings, warum „Konsument“ erst ein E-Mail weiterleiten muss, ehe ein
Kundenanliegen behandelt wird.
Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.