Handy-Ticketing: nur mit
A1
Der Kauf einer papierlosen Fahrkarte via Handy ist der ideale
Weg zur Fahrkarte für spontane Zeitgenossen: Kurz vor Reiseantritt kann das
Ticket für eine einfache Fahrt auf jeder ÖBB-Strecke per SMS erworben werden.
Als Fahrausweis gilt die am Handy-Display sichtbare SMS-Antwort. Jeder mit
A1-Handy kann dieses Service nützen. Großer Wermutstropfen: es wird
derzeit nur von A1 angeboten. Diese Form des Ticketkaufs ist die einzige, bei
der es noch eine Mindestkilometer-Bedingung gibt: es werden in jedem Fall
mindestens 71 km in Rechnung gestellt. Bezahlt wird über die Telefonrechnung.
VorteilsCard-Kunden erhalten auch hier den SelbstBucherBonus.
Im Zug: beim Schaffner mit Aufpreis
Auch beim Zugbegleiter im
Zug (oder in schaffnerlosen Regionalzügen beim Triebfahrzeugführer) können
sowohl Standardpreis- als auch Vorteilspreis-Fahrkarten innerhalb Österreichs
gekauft werden. Ohne Aufpreis, wenn an der Einstiegsstelle keine Möglichkeit zum
Fahrkartenkauf bestand. Ansonsten mit einem Aufpreis von 2,10 Euro – damit
erkauft man sich einen Komfortgewinn, der auch nicht zu verachten ist: Weder
Anstellen vor einem Schalter oder Automaten, noch Anruf irgendwo, noch Besitz
oder Kenntnis einer modernen Technologie ist nötig. Ab Mitte 2002 wird der
Fahrausweisverkauf beim Triebfahrzeugführer übrigens durch Fahrausweisautomaten
im Zug ersetzt.
Nicht gefahren: (kein) Geld
zurück!
Eine Verschiebung der
Reise wird schwierig bzw. teuer, wenn die Fahrkarte erst einmal gekauft ist.
Denn (fast) alle Fahrkarten sind nur am gewählten Geltungstag gültig. Nur bei
von den ÖBB selber ausgestellten Fahrkarten gibt es ein wenig Spielraum: Ab
einer Entfernung von 101 km sind sie drei Tage gültig. Und bei Fahrkarten ab 101
km für Hin- und Rückfahrt muss die Hinfahrt spätestens am dritten Tag ab
Gültigkeit, die Rückfahrt spätestens nach einem Monat angetreten werden. Bleibt
also oft nur der Versuch, die nicht genützte Fahrkarte zurückzugeben, um das
ausgelegte Geld wieder zu bekommen. Hier schauen technophile Bahnbenützer
grundsätzlich durch die Finger: Per Handy-Ticketing oder Internet gelöste
Tickets werden grundsätzlich nicht erstattet.
Stammkunden schlechter gestellt
Ansonsten wird eine ÖBB-Fahrkarte, wenn sie vor dem ersten Geltungstag bei
einem größeren Bahnhof zurückgegeben wird, zur Gänze erstattet. Fahrkarten für
Fahrten ins Ausland auch noch am ersten Geltungstag. Bei einer späteren Rückgabe
verrechnen die ÖBB eine Bearbeitungsgebühr von 7,20 Euro pro Fahrkarte. Wenn man
mit Bahngutscheinen statt Bargeld zufrieden ist, wird nur die halbe
Bearbeitungsgebühr von 3,60 Euro in Abzug gebracht. Merkwürdigerweise sind
Stammkunden, sprich Besitzer einer VorteilsCard, schlechter gestellt: Für ihre
ermäßigten Fahrscheine ist eine Erstattung nur vor dem ersten Geltungstag
vorgesehen – danach nicht mehr. Das mögen die Stammkunden wohl zu Recht
eigenartig finden.