Eine Patientin, die zur Krebstherapie regelmäßig Ambulanzen im Wiener AKH aufsuchen muss, erhielt für diese Behandlungen eine Rechnung von der Wiener Gebietskrankenkasse über die Ambulanzgebühren. Und das, obwohl bei Einführung dieser Gebühr unter anderem Chemo- und Strahlentherapie und die damit unmittelbar verbundenen Behandlungen ausdrücklich ausgenommen wurden. Erst nach mehrmaliger Reklamation bekannten Spital und Krankenkasse ihren Irrtum ein und stornierten die Vorschreibung. Hartnäckigkeit zahlt sich also aus. Es ist überhaupt fraglich, ob die Ambulanzgebühr beim Verfassungsgerichtshof „halten“ wird. Wer vorbeugend gegen diese Gebühr Einspruch erheben will, findet auf der Homepage der SPÖ, www.spoe. at Informationen sowie ein Formular zum Downloaden.
Ambulanzgebühr - Hartnäckig bleiben