Beinprothese - Keine Kostenübernahme
Ein Verbrechensopfer ist auf eine teure Beinprothese angewiesen. Die Krankenkasse weigert sich die Kosten dafür zu übernehmen, und versäumt es, den Patienten darauf hinzuweisen, dass er bei einem staatlichen Verbrechensfonds finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen könnte.