Die Reparatur einer Therme verteuerte sich bei der Firma Kocer schrittweise. Der Kunde kaufte daraufhin bei einem anderen Händler eine ganz neue Therme. Aber was ist mit der Anzahlung bei der ersten Firma? - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Schuh ließ von Kocer Heiztech (Wien) einen Thermenservice durchführen. Dabei zeigte sich, dass das mittlerweile 15 Jahre alte Gerät reparaturbedürftig war. Die Behebung sämtlicher Mängel würde 600 bis 650 € kosten, meinte der Techniker. Herr Schuh besprach die Angelegenheit mit seinem Vermieter. Der Vermieter fand es vertretbar, für die Instandsetzung des doch schon betagten Geräts diesen Betrag auszulegen. Er stimmte der Reparatur zu. Eine neue Therme hätte schließlich erheblich mehr gekostet.
... und dann noch die Gasarmatur
Herr Schuh beauftragte Kocer Heiztech mit den Instandsetzungsarbeiten. Als sie abgeschlossen waren, stellte sich heraus, dass jetzt auch die Gasarmatur auszutauschen wäre. Alles in allem würde die Reparatur nun um insgesamt 500 bis 600 € mehr kosten als ursprünglich veranschlagt, hieß es seitens Kocer Heiztech. Und: Bei einem 15 Jahre alten Gerät würden sich so hohe Reparaturkosten eigentlich nicht mehr rentieren; es wäre besser, eine neue Therme zu kaufen. Der Wohnungseigentümer ließ daraufhin die Therme austauschen. Allerdings von einem anderen Unternehmen.
100 Euro angezahlt
Herr Schuh hatte Kocer Heiztech bereits 100 € angezahlt, sonst war die Rechnung noch offen. Was nun? Hätte er gewusst, dass die Reparatur doppelt so viel wie eingangs veranschlagt kosten würde und sich daher letztlich nicht mehr auszahlte, so hätte er sie nie in Auftrag gegeben. Herr Schuh suchte unser Beratungszentrum auf. Nachdem er sein Problem erläutert hatte, intervenierten wir schriftlich bei Kocer Heiztech. In unserem Schreiben hielten wir u.a. fest, dass es einer Fachfirma wie Kocer Heiztech möglich sein müsste, die Kosten für sämtliche bei einem Gerät erforderlichen Reparaturen abzuschätzen. Herr Schuh sei in Irrtum darüber geführt worden, die Therme könne mit den zunächst (im Rahmen des Geräteservices) veranschlagten Arbeiten wieder instandgesetzt werden.
Vom Vertrag zurücktreten
Wir stellten klar, dass Herr Schuh daher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache, der Vertrag dementsprechend rückabgewickelt werde und die Therme samt den neu eingebauten Ersatzteilen zur Abholung bereitstehe. Abschließend forderten wir Kocer Heiztech auf, Herrn Schuh die bereits angezahlten 100 € zurückzuerstatten und die noch offene Rechnung zu stornieren. Unsere Intervention war erfolgreich. Kocer Heiztech fackelte erfreulicherweise nicht lange, sondern überwies Herrn Schuh die 100 € und vereinbarte mit ihm einen Abholtermin für die alte Therme.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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