Lebenshilfe: VKI gewinnt Musterprozess - Intransparente Klauseln in Heimverträgen
Der VKI klagte die Lebenshilfe Wien auf Rückzahlung von „Zusatzentgelten“, die eine am Down Syndrom leidende Heimbewohnerin zu unrecht bezahlt hatte. Die Lebenshilfe hatte die Zahlung aufgrund eines „Heimvertrages“ verlangt, dessen Klauseln zum Thema „Zusatzentgelt“ gesetzwidrig sind.