Das Schweizer Unternehmen Vitaciti (bzw. livili) versucht Hirschberger Gelenkskapseln per Telefon zu verkaufen – getarnt als Umfrage. Diese Geschäftspraktiken sind verboten. Kunden können vom Kauf zurücktreten.
Apothekenumfrage - Hirschberger
Ein Betroffener berichtet:
"Gestern Abend bekam ich einen Anruf der Nummer 0820 901159 unter dem Vorwand `Apothekenumfrage´. Es werden drei Fragen zum Thema Apotheke gestellt:
- Wissen sie immer genau, was sie in der Apotheke brauchen oder lassen sie sich vom Apotheker beraten?
- Nehmen sie manchmal Informationsmaterial aus der Apotheke mit?
- Haben sie genug Apotheken im der Umgebung?
Die Antworten sind aber völlig unwichtig, denn dann geht der eigentliche Anruf erst los, als Dankeschön bekommt man eine Gelenkscreme mit rein natürlichen Inhaltsstoffen (Vitamin C, Vitamin E und Hyaluronsäure) angeboten, diese kostet `nix´ aber man soll 19,90 für den Versand bezahlen, das könne nur deshalb so günstig sein, weil die Creme eigentlich nur in Apotheken erhältlich ist und sie diese direkt an mich senden. Da falle die Großhandelsspanne und Apothekerspanne weg. Dann will der/die Anrufer(in) nur noch kurz die `Daten abgleichen´ und dazu eine Aufzeichnung des Gesprächs starten (damit sind sie eh einverstanden, kommt so im Nebensatz)…"
Vitaciti oder livili
Ein KONSUMENT-Leser berichtet uns außerdem: "Diese Firma agiert nun unter einem neuen Namen und nennt sich jetzt livili. Anschrift und auch sonst alles weitere sind mit dem alten Firmennamen vitaciti ident. Sogar der Folder, der dieser Sendung beiliegt (offenbar hatte man nicht die Muße bzw. das nötige Kleingeld, diesen gegen einen neuen auszutauschen), trägt noch den alten Firmennamen vitaciti."
Kauf und Abo
Kunden, die nicht achtgeben, stimmen einem Kauf und einem Abo zu. "Als `Dankeschön´, so berichtet die Apothekerkammer, "erhält jeder Teilnehmer eine Packung der von Ihnen vertriebenen Gelenkskapseln `Hirschberger Gelenk Forte PLUS´ zum Preis von 9,95 Euro sowie ohne ausdrücklichen Widerspruch innerhalb von vier Wochen eine neuerliche Lieferung zum Preis von 24,95 Euro." Lesen Sie auch die Stellungnahme der Apothekerkammer.
Cold calling ist verboten
Rechtlich ist die Sache klar. Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten - sogenanntes Cold calling - sind verboten (§ 107 Telekommunikationsgesetz 2003). Kunden haben volles Rücktrittsrecht.
Im Folgenden lesen Sie das Rücktrittsschreiben einer Kundin: