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Hirschberger Gelenkskapseln - Verbotene Telefonwerbung

, aktualisiert am

Das Schweizer Unternehmen Vitaciti (bzw. livili) versucht Hirschberger Gelenkskapseln per Telefon zu verkaufen – getarnt als Umfrage. Diese Geschäftspraktiken sind verboten. Kunden können vom Kauf zurücktreten.

Apothekenumfrage - Hirschberger

Ein Betroffener berichtet:

"Gestern Abend bekam ich einen Anruf der Nummer 0820 901159 unter dem Vorwand `Apothekenumfrage´. Es werden drei Fragen zum Thema Apotheke gestellt:

  1. Wissen sie immer genau, was sie in der Apotheke brauchen oder lassen sie sich vom Apotheker beraten?
  2. Nehmen sie manchmal Informationsmaterial aus der Apotheke mit?
  3. Haben sie genug Apotheken im der Umgebung?

Die Antworten sind aber völlig unwichtig, denn dann geht der eigentliche Anruf erst los, als Dankeschön bekommt man eine Gelenkscreme mit rein natürlichen Inhaltsstoffen (Vitamin C, Vitamin E und Hyaluronsäure) angeboten, diese kostet `nix´ aber man soll 19,90 für den Versand bezahlen, das könne nur deshalb so günstig sein, weil die Creme eigentlich nur in Apotheken erhältlich ist und sie diese direkt an mich senden. Da falle die Großhandelsspanne und Apothekerspanne weg. Dann will der/die Anrufer(in) nur noch kurz die `Daten abgleichen´ und dazu eine Aufzeichnung des Gesprächs starten (damit sind sie eh einverstanden, kommt so im Nebensatz)…"

Vitaciti oder livili

Ein KONSUMENT-Leser berichtet uns außerdem: "Diese Firma agiert nun unter einem neuen Namen und nennt sich jetzt livili. Anschrift und auch sonst alles weitere sind mit dem alten Firmennamen vitaciti ident. Sogar der Folder, der dieser Sendung beiliegt (offenbar hatte man nicht die Muße bzw. das nötige Kleingeld, diesen gegen einen neuen auszutauschen), trägt noch den alten Firmennamen vitaciti."

Kauf und Abo

Kunden, die nicht achtgeben, stimmen einem Kauf und einem Abo zu. "Als `Dankeschön´, so berichtet die Apothekerkammer, "erhält jeder Teilnehmer eine Packung der von Ihnen vertriebenen Gelenkskapseln `Hirschberger Gelenk Forte PLUS´ zum Preis von 9,95 Euro sowie ohne ausdrücklichen Widerspruch innerhalb von vier Wochen eine neuerliche Lieferung zum Preis von 24,95 Euro." Lesen Sie auch die Stellungnahme der Apothekerkammer.

Cold calling ist verboten

Rechtlich ist die Sache klar. Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten - sogenanntes Cold calling - sind verboten (§ 107 Telekommunikationsgesetz 2003). Kunden haben volles Rücktrittsrecht.

Im Folgenden lesen Sie das Rücktrittsschreiben einer Kundin:

Rücktritt Lieferung Gelenk Forte Plus Kapseln

Vitaciti AG
Konstanzerstraße 19
CH-8274 Tägerwillen
SCHWEIZ

Lieferung Gelenk Forte Plus Kapseln

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit großer Verwunderung habe ich die Lieferung der Hirschberger Gelenk Forte Plus Probepackung sowie den beiliegenden Zahlschein erhalten, habe ich doch ein derartiges Produkt niemals bestellt. Auch habe ich mit Ihrem Unternehmen auch sonst keinen Vertrag abgeschlossen. Bei unserem telefonischen Gespräch am 28.08.2013 habe ich sogar ausdrücklich betont, ein Produkt wie das von Ihnen gelieferte nicht zu benötigen, da ich an keinen Gelenksschmerzen leide.

Ein   Vertrag über die Lieferung Ihrer Produkte ist nicht zustande gekommen. Ich bin natürlich nicht bereit den geforderten Betrag zu bezahlen. Sollten Sie dennoch  weiterhin von  einer rechtswirksamen Bestellung ausgehen, erkläre ich vorsorglich meinen Rücktritt.

Formular: unerwünschter Werbeanruf

Wenn Sie von einem unerwünschten Werbeanruf betroffen sind, können Sie dies der Fernmeldebehörde melden. Hier das Formular für Wien, NÖ und das Burgenland.

An das

Fernmeldebüro f. Wien, NÖ u. Bgld.
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4401
Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409
E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at


Name:
Vorname:
Adresse:
PLZ:
Tel:

Betreff: unerwünschter Werbeanruf

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe am __.__.____, um __:__ Uhr, einen unerwünschten Anruf zu Werbezwecken von der Nr. _______________________ an meinem Anschluss mit der Nr.___________________ ____________erhalten.

0 beim Anruf wurde die Nummer des Anrufers unterdrückt/nicht mitgesendet

weitere Angaben (sofern bekannt):

Name u. Anschrift des Unternehmens:

Name des Anrufers:

Inhalt des Anrufes/Gegenstand der Werbung:

 


Weder der Inhaber des Anschlusses noch eine von ihm ermächtigte Person hat diesem Anruf vorher zugestimmt. Es wird daher Anzeige wegen einer Übertretung des § 107 Abs 1 TKG 2003 erstattet. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.


__________________________    ____________________________
Ort, Datum       Unterschrift

+++

Bitte beachten Sie Folgendes:
Bevor Sie Anzeige erstatten, vergewissern Sie sich, dass nicht eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person einem solchen Anruf zugestimmt hat oder Sie zum Beispiel im Rahmen eines Gewinnspieles oder bei einer Anmeldung mit der Bekanntgabe Ihrer Telefonnummer oder durch Unterschreiben eines sonstigen Formulars eine Zustimmung zu einem Anruf erteilt haben. Eine Zustimmung muss nämlich nicht unbedingt ausdrücklich erteilt werden und oft sind entsprechende Klauseln im Kleingedruckten verborgen. Bei einer vom Anrufer nachweisbaren Zustimmung liegt keine Verwaltungsübertretung vor.
Seien Sie jedenfalls sorgsam im Umgang mit Ihren Daten, lesen Sie Schriftstücke, die Sie unterschreiben sorgfältig durch und streichen Sie entsprechende Passagen, mit denen eine Zustimmung zu Werbeanrufen verbunden ist.

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