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Bausparvertrag: Kontoführungsgebühr - Kündigung: Folgejahr trotzdem verrechnet

"Mein Bausparvertrag wurde zum Jahresende gekündigt und ca. zwei Wochen danach abgerechnet. Trotzdem wurde die gesamte Kontoführungsgebühr für das Jahr 2014 einbehalten. Das ist doch extrem benachteiligend?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Walter Hager.

Walter Hager (Bild: VKI)
Walter Hager

Diese Vorgehensweise ist leider üblich und auch durch die Geschäftsbedingungen gedeckt. Wir kritisieren diesen Umstand immer wieder, ohne jedoch die Bausparkassen zu einem Umdenken bewegen zu können.

Beschweren hilft meistens

Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass Kunden, welche sich über die für das Rumpfjahr verrechneten Kontoführungsgebühren beschweren, diesen Betrag zumeist auf dem Bausparkonto wieder gutgeschrieben bekommen.

Ein kurzes Schreiben an die Bausparkasse, dass man damit nicht einverstanden ist, sollte somit genügen.

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