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BAWAG-PSK: Geldbörse gestohlen - Schaden doch noch ersetzt

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Geldbörse wurde gestohlen. Nach unserer Intervention refundiert die  BAWAG-PSK die Abhebung des Diebes.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Als Herr Hartwig bemerkte, dass seine Geldbörse gestohlen worden war, hatte der Täter mit seiner Bankomatkarte bereits 235 € von seinem Konto behoben. Herrn Hartwigs Bank, die BAWAG P.S.K., lehnte seine Reklamation mit der Begründung ab, er habe seinen PIN-Code bekannt gegeben. Wir wiesen die BAWAG darauf hin, dass Herr Hartwig seine Bankomatkarte sorgfältig aufbewahrt und den PIN-Code weder weitergegeben noch irgendwo notiert hatte.

Sofort die Bank informiert

Zudem hatte er die Bank sofort nach Entdecken des Diebstahls informiert; ihm war also keinerlei Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Unsere Argumente überzeugten: Herr Hartwig erhielt von der BAWAG eine Gutschrift in Höhe von 235 €.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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