"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Geldbörse wurde gestohlen. Nach unserer Intervention refundiert die BAWAG-PSK die Abhebung des Diebes.
Als Herr Hartwig bemerkte, dass seine Geldbörse gestohlen worden war, hatte der Täter mit seiner Bankomatkarte bereits 235 € von seinem Konto behoben. Herrn Hartwigs Bank, die BAWAG P.S.K., lehnte seine Reklamation mit der Begründung ab, er habe seinen PIN-Code bekannt gegeben. Wir wiesen die BAWAG darauf hin, dass Herr Hartwig seine Bankomatkarte sorgfältig aufbewahrt und den PIN-Code weder weitergegeben noch irgendwo notiert hatte.
Sofort die Bank informiert
Zudem hatte er die Bank sofort nach Entdecken des Diebstahls informiert; ihm war also keinerlei Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Unsere Argumente überzeugten: Herr Hartwig erhielt von der BAWAG eine Gutschrift in Höhe von 235 €.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .