Gewährleistung: Reparatur oder Austausch - Rechtliche Aspekte
Meine neu gekaufte Spielkonsole funktionierte nicht. Der Händler erklärte mir, dass er das Gerät einschicken müsse. Ein Austausch sei nicht möglich, weil die Lieferfirma in Deutschland dies so vorschreibe. Geld zurück gibt es nur in Form einer Gutschrift. Ist diese Vorgangweise rechtlich korrekt?