In unserer Rubrik „Zitrone des Monats“ finden Sie ein gutes Beispiel, wie unsere Leserinnen und Leser unsere Berichterstattung bereichern.
Einem Leser war kürzlich aufgefallen, dass Abbildung und tatsächlicher Inhalt einer Verpackung von Fertigpalatschinken voneinander abweichen. Beim flüchtigen Betrachten sind zwei Palatschinken zu erkennen. Die Packung enthält aber nur ein Stück. Er hat seine Beobachtung sorgfältig mit Fotos dokumentiert und wir haben die betreffende Firma mit dem Sachverhalt konfrontiert.
Bild widerspricht Text
Etwas spitzfindig argumentiert man dort, es handle sich ja bloß um einen „Serviervorschlag“, zu sehen sei eine Palatschinke, die eben in zwei Hälften geteilt sei. Im Übrigen wäre die Produktbezeichnung „Palatschinke“ (Einzahl!) und somit ohnehin alles klar. Na ja …
Versteckte Preiserhöhung
Genau hinzusehen lohnt sich allemal. Das gilt auch für jene Fälle, wo sich bei bekannten Produkten Füllmenge oder Verpackung geringfügig ändern und den Konsumenten gleichsam eine versteckte Preiserhöhung untergejubelt wird. Auch überdimensionierte Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, sind immer wieder ein Ärgernis. Solchen Mogeleien ist letztlich nur durch systematisches Aufzeigen beizukommen. Aus Reaktionen wissen wir: Viele Leserinnen und Leser gehen mit wachem Blick einkaufen.
Über Konsumentenfallen informieren
Und deshalb laden wir Sie ein, uns über solche Konsumentenfallen zu informieren. Für gut dokumentierte Fälle gibt es künftig ein kleines Geschenk als Dankeschön für Ihre Mühe. Der Nutzen für alle liegt auf der Hand: Aktuelle Fallen erfahren „Konsument“-Leser aus ihrem Testmagazin.
Jede Warnung macht den Einkauf wieder ein Stück einfacher.
Eine oder zwei Palatschinken? Schicken Sie uns Beispiele für irreführende Verpackungen, versteckte Preiserhöhungen oder Mogelpackungen.