Beharrlichkeit führt zum Erfolg, lautet ein altes Sprichwort. Dass selbst ein einzelner Konsument bei großen Konzernen Gehör findet, zeigt das Beispiel eines aufmerksamen „Konsument“- Lesers.
Ewald Weiss aus Linz hat sich in einem Schreiben an uns darüber beschwert, dass bei PC-Monitoren, TV-Geräten oder Navigationsgeräten der Bildschirmdurchmesser häufig immer noch in Zoll statt in der in Europa üblichen metrischen Einheit (Zentimeter) angegeben wird. Uns war bewusst, dass bei solchen Angaben nicht immer die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wir haben uns aber für eine pragmatische Lösung entschieden: Da viele Menschen an die Zollmaße gewöhnt sind, haben auch wir in unseren Testtabellen meist die Zollangaben beibehalten, wobei im Begleittext auf die Größe in Zentimetern hingewiesen wurde.
In betreffender EU-Richtlinie nachgelesen
Dennoch hat uns die Leserbeschwerde dazu veranlasst, der Sache auf den Grund zu gehen. Wie sieht die Gesetzeslage nun wirklich aus? Ein Anruf bei der Vertretung der EU in Österreich war zunächst nicht erfolgreich – man verwechselte dort die Zoll-Maßeinheit mit den Zollbestimmungen für den Außenhandel. So lasen wir schließlich selbst in der betreffenden EU-Richtlinie nach – die Regelung ist eigentlich ziemlich klar: Angaben haben in Metern und Zentimetern zu erfolgen, andere Angaben sind erlaubt, aber nur zusätzlich – die Angabe in Zentimetern muss hervorgehoben sein. Allerdings belehrte man uns im Wirtschaftsministerium, dass „wir das in Österreich nicht so streng auslegen“.
Große Elektronikketten konfrontiert
Unser Leser aus Linz wollte es nicht dabei bewenden lassen und konfrontierte große Elektronikketten mit der Rechtslage. Er hatte auf Anhieb Erfolg: Die Firma Cosmos wird in ihren Werbeaussendungen ab sofort auch Angaben in Zentimetern machen.
PS: Wir werden in unseren Tabellen die Durchmesser künftig in Zentimetern angeben, Zollangaben eventuell in Ergänzung dazu (siehe Test Navigieren mit dem Mobiltelefon).