Vage Behauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „CO2-neutral“ sind oft nichts anderes als leere Versprechungen. Auch die EU hat erkannt, dass immer mehr Unternehmen mit Umweltfreundlichkeit werben, ohne dies ausreichend zu belegen. Deshalb sagt man in Brüssel Greenwashing den Kampf an.
Verpflichtende und überprüfte Belege
Konkret geht es darum, die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen und von Unternehmen verpflichtende Belege für Umweltaussagen einzufordern – die zudem durch eine externe Stelle überprüft werden müssen. Insgesamt soll sich dadurch die Verlässlichkeit von Umweltaussagen verbessern, damit Konsument:innen sicher sein können, dass ein Produkt, das Nachhaltigkeit verspricht, dieses Versprechen auch hält.
Initialzündung der Initiative war eine europaweite Untersuchung im Jahr 2021, bei der die Websites von 344 Unternehmen unter die Lupe genommen wurden. Es zeigte sich, dass in mehr als der Hälfte der Fälle Unternehmen den Verbraucher:innen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stellten, um die Richtigkeit der Umweltaussagen beurteilen zu können. In mehr als 40 Prozent der Fälle bestand sogar Grund zur Annahme, dass die Behauptungen falsch oder irreführend sind.
Drei Schwerpunkte der neuen Verordnung
Insbesondere drei Aspekte der nun erarbeiteten „Green Claims“-Verordnung möchten wir positiv hervorheben:
Anforderungen an Gütesiegel
Der Label-Dschungel soll gelichtet werden. Aktuell gibt es in der EU rund 240 Siegel. Eine Reihe davon basiert de facto auf Selbstzertifizierung – Kriterienerstellung, Prüfung und Labelvergabe erfolgen aus einer Hand. Damit soll bald Schluss sein: Es werden nur noch zwei Arten von Gütesiegeln zugelassen. Jene, die von öffentlichen Stellen vergeben werden, wie etwa das staatliche Österreichische Umweltzeichen (umweltzeichen.at), das vom VKI betreut wird. Und private Gütesiegel, deren Kriterien transparent entwickelt, veröffentlicht und durch Dritte auf Einhaltung geprüft werden. Neue Siegel müssen erwiesenen Zusatznutzen bringen und staatlich bewilligt werden. Frei erfundene Labels ohne Glaubwürdigkeit und Aussagekraft sollen damit der Vergangenheit angehören.
Substanzialisierung
Umweltaussagen müssen untermauert werden. Heißt konkret: transparent und wissenschaftsbasiert belegt werden. Außerdem muss alle fünf Jahre die Substanzialisierung jeder Umweltaussage von einer externen Stelle geprüft und bestätigt werden – bevor mit dem Slogan überhaupt geworben werden darf. Die Bestätigung erfolgt durch ein Konformitätszertifikat, das veröffentlicht werden muss.
Einschränkung von Slogans
Vage Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sollen nur noch für jene Produkte und Dienstleistungen gelten, die aus Umweltsicht tatsächlich eine Vorreiterrolle einnehmen. Das kann für Lebensmittel z. B. durch eine Biozertifizierung belegt sein oder für Non-Food-Produkte etwa durch Zertifizierung mit staatlichen Gütesiegeln wie dem Österreichischen Umweltzeichen. Letzteres ist ein Siegel, das in seinen Kriterien alle relevanten Umweltaspekte – vom Energie- und Ressourcenverbrauch bis hin zur Schadstoffreduktion – berücksichtigt und deren Einhaltung überprüft.
Ende gut, alles gut?
Greenwashing wird durch den Plan der EU-Kommission erschwert, nicht verunmöglicht. Außerdem ist noch manches unklar. Wird es zum Beispiel weiterhin erlaubt sein, „klimaneutrales“ Heizöl zu verkaufen? Nach aktuellem Vorschlag ja – es muss künftig lediglich ausgewiesen werden, zu wie viel Prozent diese Behauptung auf tatsächlicher Treibhausgasreduktion fußt und welchen Anteil CO2-Kompensation hat. Das bewerten wir kritisch, denn bei als „klimaneutral“ beworbenen Produkten ist die Emissionsminderung zentral. Und nicht die Fortführung eines schmutzigen Kerngeschäfts, das durch Kompensationszahlungen als umweltfreundlich vermarktet wird. Wir werden unsere kritische Haltung weiter auf EU-Ebene einbringen.
EU muss noch verhandeln
Insgesamt sehen wir den aktuellen Vorschlag durchaus als ambitioniert, da klare Regeln für Umweltaussagen festgesetzt werden sollen. Wird der Vorschlag von den Mitgliedstaaten angenommen, gehören schwammige Belege der Vergangenheit an, es zählen dann nur noch harte Fakten. Die Verordnung soll 2024 in Kraft treten. Zuvor müssen das EU-Parlament und die EU-Staaten noch darüber verhandeln.
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