Ich habe bei einem Unternehmen in Deutschland Software bestellt. Laut Geschäftsbedingungen ist deutsches Recht vereinbart. Nachdem ich die Ware 14 Tage nach Überweisung nicht erhielt, habe ich reklamiert. Ist es rechtens, dass ich als Konsument das Versandrisiko tragen muss?
Mag. Reinhold Schranz |
Unterschied deutsches bzw. österreichisches Recht: Dass deutsches Recht vereinbart wurde, ist für Sie günstig. Nach österreichischem Recht müssten Sie als Konsument das Versandrisiko tragen. So aber haftet der deutsche Unternehmer für das Versandrisiko gemäß § 474 Abs. 2 deutsches bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Wir raten Ihnen daher, sich nochmals schriftlich (am besten mit eingeschriebenem Brief ) an den Unternehmer zu wenden und ihn auf seine Haftung hinzuweisen. Der Unternehmer muss Ihnen die Ware nochmals senden oder den Kaufpreis rückerstatten.