Legen Sie auf, wenn das Telefon läutet und eine Lotto-Tippgemeinschaft Sie zum Mitspielen einlädt!
Bankverbindung nicht bekannt gegeben: „Ich wurde angerufen“, schrieb uns eine Leserin, „ich könnte vergünstigt Lotto spielen. Der Anrufer fragte mich dann um meine Bankverbindung und meine Kontonummer. Dummerweise habe ich ihm die gegeben. Kann die Lotto-Tippgemeinschaft ohne meine Unterschrift überhaupt von meinem Konto abbuchen lassen?“ Auch wenn manche das nicht glauben wollen: Ja, das ist tatsächlich möglich.
Rücktritt erklären
Denn die Bekanntgabe der Bankverbindung wird als Einzugsermächtigung gewertet. Wenn man nicht ausdrücklich zugestimmt hat, ist aber kein rechtswirksamer Vertrag abgeschlossen worden. Oder aber die Kontonummer wurde unter Vorspiegelung falscher Angaben herausgelockt (man habe gewonnen oder es handle sich um die Österreichischen Lotterien). Auch da wäre ein Vertrag nicht rechtswirksam. Auf jeden Fall sollte man der Lotto-Tippgemeinschaft unverzüglich schreiben, dass man dem Vertrag nicht zugestimmt hat, vorsichtshalber aber auch den Rücktritt erklären. Eine Abbuchung vom Konto kann man binnen 42 Tagen ab Buchungsdatum ohne Angabe von Gründen bei der Bank rückbuchen lassen. Und auch wenn Sie gerne Lotto spielen, sollten Sie dies besser allein tun.
Teilen des Gewinns
In einer Tippgemeinschaft muss man den Gewinn nämlich mit den Mitspielern teilen, zudem werden happige Verwaltungskosten verrechnet. Und wer seine Dienste mit verbotenen Werbeanrufen anpreist, hat ohnedies ein Problem mit der Seriosität. Dazu kann man Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro erstatten. Die Adressen finden Sie unter www.bmvit.gv.at/telekommunikation/organisation.