Herr Bruckner hatte das Klingeltonabo nicht bestellt, trotzdem wurden ihm 240 Euro abgebucht. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Als Herr Bruckner seine Telefonrechnung kontrollierte, stellte er fest, dass ihm seit einigen Monaten eine Position "Einkauf digitaler Güter" verrechnet wurde. Die Nachfrage bei seinem Provider ergab, dass es sich dabei um ein Klingelton-Abo von NCN-NetConsulting handle. Er hatte dieses Abo aber weder bestellt noch hatter er Interesse an Klingeltönen.
Intervention erfolglos
Er kontaktierte NCN und forderte die bereits abgebuchten 240 € Euro zurück. Der Vertrag sei online rechtmäßig zustande gekommen, beharrte NCN und bot 30 € in Kulanz an. Herr Bruckner lehnte ab. Auch unsere Intervention blieb in diesem Fall erfolglos. NCN schaltete auf stur, herr Bruckner sah sein Geld nicht wieder.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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