Oft erreichen uns Beschwerden, dass Firmen die Preisgabe vieler persönlicher Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum …) verlangen, wenn man sich an einem Gewinnspiel beteiligen will. Nun veranstalten Unternehmen Preisausschreiben und Gewinnaktionen nicht uneigennützig. Sie wollen damit persönliche Daten interessierter Konsumenten bekommen. Der in Aussicht gestellte Gewinn dient als Köder. Rechtlich ist dies zulässig. Schließlich haben Konsumenten die Wahl, ob sie an einem Gewinnspiel teilnehmen wollen oder nicht.
Gewinnspiele - Freibrief zum Datensammeln
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Dreistes Datensammeln
Nicht nur Gewinnspiele sind ein Freibrief zum Datensammeln, sondern mittlerweile fast jede Anfrage, die man über das Webformular einer Firmen-Homepage absenden möchte. Man kann/darf das Formular erst dann absenden, wenn man den entsprechenden Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat.
Es geht aber noch dreister: So muss man z.B. bei LG zusätzlich zustimmen, dass man Werbung von LG erhalten „möchte“, sonst kann das Webformular nicht abgeschickt werden! Der Hinweis, dass man diese Passagen im Nachhinein widerrufen kann, ist eine Farce! Es müsste gesetzlich geregelt werden, dass Kunden solchen Bestimmungen zustimmen können, aber nicht müssen, um ein Webformular abzuschicken.
Thomas Probst
Allerheiligen bei Wildon