AON: Preiserhöhung - Zusatzgebühr
"Kann ein Mobilfunkbetreiber ohne jede schriftliche Mitteilung einseitig einen Vertrag zum Nachteil des Kunden ändern?" - Leser stellen Fragen, VKI-Experten antworten, hier Mag. Irene Randa aus unserem Beratungszentrum.