KONSUMENT-Computertipps: Wir zeigen wie Sie Umwege vermeiden, Probleme lösen und informieren über nützliche Alternativen. - Diesmal: Die Betriebssysteme Windows Vista und 7 haben einen brauchbaren Jugendschutzfilter integriert.
Das Bewahren der Kinder vor den Gefahren des Internets und vor übermäßiger Computernutzung ist ein stets aktuelles Thema. Schutzfilter in Form von Software, mit der man diverse Beschränkungen festlegen kann, unterstützen die Eltern in ihren Bemühungen. Die Betriebssysteme Windows Vista und 7 haben eine solche Filterfunktion integriert. Sie finden den Windows-Jugendschutz unter „Start/Systemsteuerung/Benutzerkonten und Jugendschutz“.
Eigener Account ist Voraussetzung
Voraussetzung ist die Einrichtung eines eigenen Benutzeraccounts für Ihr Kind, der nicht mit Administratorrechten zur Verwaltung des Computers (Installation von Programmen, Einstellungsänderungen etc.) ausgestattet ist. In der Folge können Sie den Jugendschutz für ein Konto oder für mehrere einschalten und die Zulassung von Websites, den Zugriff auf die lokal gespeicherten Programme sowie die erlaubten Computernutzungszeiten bzw. die tägliche Nutzungsdauer beeinflussen.
Freigabe von Computerspielen
Weiters gibt es den Punkt „Spiele“, wo Sie die Freigabe bestimmter Computerspiele basierend auf dem in zahlreichen Ländern gültigen PEGI-Alterseinstufungssystem (Pan European Game Information) beeinflussen können. Da eine solche Einstufung auf rein freiwilliger Basis erfolgt, können Spiele ohne entsprechende Kennzeichnung zur Sicherheit grundsätzlich blockiert werden.
"Aktivitätsanzeige"
Eine ausführliche Kontrolle der Aktivitäten ist über die „Aktivitätsanzeige“ möglich. Dazu muss die verwendete Software allerdings in der Lage sein, mit dem Windows-Jugendschutz zu kommunizieren, was in erster Linie bei den Microsoft-Programmen wie Windows Live Mail oder Windows Messenger der Fall ist (kostenloser Download unter http://download.live.com).
Da Windows 7 gegenüber Vista im Auslieferungszustand abgespeckt wurde, befindet sich im „Live“-Paket übrigens auch die Erweiterung namens „Family Safety“, die Sie zur vollen Nutzung des Jugendschutzes unter 7 benötigen.