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A1 Telekom erhöht Festnetz-Preise - VKI überlegt Klage

Eine automatische Preiserhöhung für Festnetzanschlüsse sorgt für Ärger bei A1-Telekom-Kunden. Mit einer Indexklausel möchte das Unternehmen die Telefongebühren an die Inflationsrate anpassen.

Ab 1. April 2012 erhöht A1 die Preise für Festnetztelefonie und ändert auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der österreichische Marktführer im Telekommunikationsbereich führt eine neue Klausel ein, welche eine einseitige Preisänderung zukünftig an den Verbraucherpreisindex (VPI) bindet.

Sollte die Inflationsrate über 2 Prozent steigen, wird der VPI automatisch erhöht und somit auch die Telefonkosten. Haben die Kunden den neuen AGB zugestimmt, so besitzen diese auch kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) besagt, dass bei einseitigen Preisänderungen eine Kündigungsmöglichkeit für Verbraucher zu bestehen hat. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht darin eine Verletzung des TKG und prüft eine mögliche Klage.

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