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A1-Hotline "Georg": gesetzwidrige Kosten - Extra-Gebühr unzulässig

Anruf bei Hotline darf für Kunden keine Zusatzkosten verursachen.

Die A1 Telekom Austria AG verrechnete Kundinnen und Kunden beim Anruf der „Georg“-Hotline zusätzliche Kosten. Wir klagten und das Handelsgericht Wien gab uns Recht. Eine Hotline muss auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein. Inkludierte Freiminuten müssen auch für die „Georg“-Helpline gelten. Es ist – so das Gericht - nicht zulässig 15 Cent für einen Anruf bei der Helpline zur verlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lesen Sie Hintergrund-Informationen auf verbraucherrecht.at: Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline


Immer wieder beschweren sich Abonnenten über A1 in unseren Foren:

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