Anruf bei Hotline darf für Kunden keine Zusatzkosten verursachen.
Die A1 Telekom Austria AG verrechnete Kundinnen und Kunden beim Anruf der „Georg“-Hotline zusätzliche Kosten. Wir klagten und das Handelsgericht Wien gab uns Recht. Eine Hotline muss auch für Internetkunden zum Grundtarif erreichbar sein. Inkludierte Freiminuten müssen auch für die „Georg“-Helpline gelten. Es ist – so das Gericht - nicht zulässig 15 Cent für einen Anruf bei der Helpline zur verlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Lesen Sie Hintergrund-Informationen auf verbraucherrecht.at: Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline
Immer wieder beschweren sich Abonnenten über A1 in unseren Foren: