Konsumenten können nicht immer erkennen, wenn Sie sich in rechtliche Grauzonen begeben. Hier die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen:
Ist das Streamen von Musik legal?
Solange Sie Streamingplattformen nutzen, die für die angebotene Musik Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abgeschlossen haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können davon ausgehen, dass dies bei allen seriösen Anbietern zutrifft, die sich durch Nutzungsgebühren oder Werbung finanzieren.
Ob das Anhören gestreamter Musik auch dann legal ist, wenn die Plattform über keine entsprechende Lizenzvereinbarung verfügt, ist unter Juristen umstritten. Einige Urheberrechtsexperten sind der Meinung, dass das Anhören eines Streams zu rein privaten Zwecken auch ohne Einwilligung der Rechteinhaber erlaubt ist. Sie argumentieren damit, dass wie beim Radio eine Übertragung in Echtzeit stattfindet, nach deren Ende keine Kopie des Musikstücks auf der Festplatte vorhanden ist. Die Musik wird nicht heruntergeladen, sondern nur angehört.
Andere Juristen widersprechen: Streaming erfordert eine technisch bedingte Zwischenspeicherung beim Endnutzer. Eine solche Zwischenspeicherung ist nur dann erlaubt, wenn sie ausschließlich einer rechtmäßigen Nutzung dient. Das Anhören von Streams eines illegalen Anbieters sei keine rechtmäßige Nutzung, daher verstoße auch der Endnutzer gegen das Urheberrecht. Gerichtlich geklärt ist dieser Meinungsstreit nicht. Bisher hat kein Gericht einen Nutzer von illegalen Streamingdiensten verurteilt. Sicherheitshalber sollten Sie keine Angebote nutzen, wo ihrer Aufmachung nach offensichtlich raubkopierte Musik gestreamt wird.
Was kann mir passieren, wenn ich selbst Lieder auf eine Onlineplattform stelle und dazu keine Einwilligung des Rechteinhabers habe?
Wenn Sie Musik im Internet mit anderen Nutzern teilen, benötigen Sie dazu die erforderlichen Verwertungsrechte. Wenn Sie die Rechte nicht haben – und die haben Sie nicht, wenn Sie sich eine CD oder MP3s kaufen! –, verletzen Sie Urheber- und Leistungsschutzrechte. Der Rechteinhaber kann nicht nur gegen Sie, sondern auch gegen den Onlineanbieter vorgehen. Daher sehen die Nutzungsbedingungen von Onlineplattformen meist vor, dass Sie nur Inhalte hochladen dürfen, an denen Sie die nötigen Rechte haben. Sie könnten wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen werden. Der Plattformbetreiber kann dazu verpflichtet sein, Ihre Identität bekanntzugeben.
Ist es mir erlaubt, Streams mit spezieller Software dauerhaft auf meiner Festplatte zu speichern?
Wenn der Plattformbetreiber über die nötigen Lizenzen verfügt und den Download ermöglicht, dann dürfen Sie die Musik herunterladen. Was aber die Nutzung diverser Hilfsprogramme betrifft, die Streams auf die Festplatte auch dann aufzeichnen können, wenn die Plattform den Download nicht vorsieht, so ist auch diese Frage unter Urheberrechtlern umstritten und gerichtlich nicht geklärt. Wenn es sich um eine legale Streamingplattform handelt, ist der Download wohl dann erlaubt, wenn er ausschließlich privaten, nicht geschäftlichen Zwecken und auch nicht zur Weitergabe an andere dient. Denn dann kann man sich auf eine "Privatkopie“ berufen.
Wenn die Plattform für die Musik keine Lizenz hat, dann ist der Download nach Ansicht mehrerer Juristen verboten, weil es von rechtswidrig angebotenen Inhalten keine Privatkopie geben kann. Unabhängig davon sollten Sie beachten, dass die Nutzung von Downloadtools in den Nutzungsbedingungen vieler Plattformen verboten ist und zu Ihrem Ausschluss führen könnte.