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Streaming-Plattformen - Musik liegt in der Luft

Mittels Cloud Computing ist es möglich, überall Musik zu hören, ohne dass diese auf dem ­Trägermedium gespeichert ist. Einzige Voraussetzung ist eine Internetverbindung.

In der Musikindustrie gab es in der Vergangenheit immer wieder Neuerungen was das Abspielen von Musik betrifft. Angefangen hat es in Urzeiten mit Schellack und Schallplatten, später kamen Kassetten, CDs und als neueste Form schließlich MP3s hinzu. Jetzt steht der Umstieg in die "Cloud" vor der Tür.

CD ade

Durch die Digitalisierung hat sich der Musikmarkt in wenigen Jahren stark verändert. Die richtige Technologie, zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort, hatte immer einen positiven wirtschaftlichen Effekt für die Branche. Während der Platten- und CD-Markt aktuell weiterhin schrumpft, blüht das digi­tale Geschäft der Musikdownloads auf.

Inspiration durch YouTube

Mit der Video-Streamingplattform YouTube als Vorbild starteten in den letzten Jahren einige Onlineplattformen, bei denen mittels Streaming-Technologie Musik abgespielt werden kann. Beim Streaming kann der Nutzer während er die ersten Daten empfängt schon mit dem Anhören der Musik beginnen.

Simfy, Last.fm, Spotify, Napster

Deutsche Anbieter, die auch in Österreich ­vertreten sind, sind unter anderem Simfy und Last.fm. Weitere weltweit bekannte Streamingplattformen sind Spotify aus Schweden und Napster aus Amerika, die ebenfalls in Österreich genutzt werden ­können. Auch Google ("Google Music") und Amazon ("Cloud Drive") bieten seit einiger Zeit Cloud-Dienste an, die bislang jedoch nur in den USA verfügbar sind. Lediglich Gigant Apple beharrt derzeit noch auf der guten ­alten Download-Technik.


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Vorteile von Cloud Computing

Kein lokaler Datenspeicher

Cloud Computing basiert darauf, dass alle Anwendungen im Web laufen – angefangen von einfacher Software bis hin zu kompletten Betriebssystemen. Möglich wird das Ganze durch die Speicherung der Programme in gigantischen Serverparks, meist von großen Unternehmen wie Microsoft, Google, Amazon oder IBM. Deren Server stellen mehr Leistung bereit, als sie nutzen können. Dadurch ergibt sich ein Leerlauf, der die Firmen Geld kostet. Aus diesem Grund stellen Microsoft & Co ihre ungenutzte Rechnerleistung Privatkunden und Unternehmen zur Verfügung.

Cloud Computing ermöglicht Streaming

Die Musik-Streamingplattform Simfy zum Beispiel läuft über die Server von Amazon. Alle Musiktitel, die auf dem von Simfy gemieteten Serveranteil (der Cloud) lagern, können somit von jedem Nutzer der Plattform abgerufen werden. Die Wiedergabe der Musiktitel erfolgt via Online-Streaming über die Internetverbindung. Sie werden dabei nicht einzeln heruntergeladen, auf der Festplatte gespeichert und dann abgespielt, sondern sie befinden sich in der digitalen Wolke, auf die viele Nutzer gleichzeitig zugreifen können.

Vorteile des Cloud Computing

Der User kann den Musikdienst plattformunabhängig nutzen. Das heißt: Es ist egal, mit welchem Trägermedium (Handy, Laptop, Tablet) die Datei aufgerufen wird, einzige Voraussetzung ist eine Internetverbindung. Musikanbieter haben den Vorteil, dass sie keine teure Hardware für Speicherplatz be­nötigen. Und die Serverbetreiber verdienen durch Vermietung der ungenutzten Rechenleistung Geld.

Kampf gegen Filesharing, Werbung

Kampf gegen illegales Filesharing

Die Streamingtechnologie lässt bei der Musik­industrie Hoffnung aufkeimen. Das illegale Filesharing stellt seit den 1990er-Jahren angeblich eine wesentliche Bedrohung für die Musikindustrie dar. Die Branche hat auf die MP3-Technologie nicht rechtzeitig reagiert. Inzwischen übersteigen Downloads den Kauf von CDs um ein Vielfaches. Auch die großen legalen Downloadplattformen wie iTunes und Musicload konnten in der Vergangenheit mit den illegalen Plattformen nicht konkurrieren. Streamingplattformen sollen dem entgegenwirken.

Finanzierung durch Werbung

Nun haben vor allem Gratis-Streamingplattformen die Chance, sich am Markt zu etablieren. Geld verdienen diese Plattformen hauptsächlich durch Werbung. Diese kann als Banner auf der Website oder durch Audiospots zwischen den einzelnen Musikstücken auftreten. Bei der Registrierung auf der jeweiligen Plattform wird man aufgefordert, Daten wie Geschlecht, Alter, Musikgeschmack usw. anzugeben. So können die Anbieter die Werbe­einschaltungen für jeden Nutzer individuell abstimmen. Die User werden also nur mit Werbung konfrontiert, die sie auch tatsächlich interessieren könnte.

Aber auch Bezahl-Streamingplattformen ­haben die Möglichkeit, den Einstieg in den Musikmarkt zu schaffen. Alles was sie dafür benötigen, ist ein ausgeklügeltes Geschäftskonzept und die erfolgreiche Vermarktung der Vorteile des Streamings gegenüber dem Download (siehe rechts "Vor- und Nachteile") .

Woher stammt die Musik?

Streamingplattformen funktionieren grundsätzlich auf legaler Basis. Die Betreiber gehen Lizenzvereinbarungen mit den großen Musik-Labels wie Sony, EMI, Warner Music, The Orchard, Merlin, Finetunes und Universal Music ein. Als Gegenleistung für die Musik­titel verlangen die Labels Beteiligungen an den Werbeeinnahmen und Anteile aus eventuellen gebührenpflichtigen Premium-Musikdiensten.

Kostenbeispiel, Zukunftsaussichten

Finanzierung am Beispiel von Simfy

Die deutsche Musik-Streamingplattform ­Simfy bietet einen Free-, einen Premium- und einen Premium-Plus-Account an. Die beiden Letztgenannten laufen auf Basis einer Flatrate (monatlicher Fixpreis). Eine Flatrate bietet Konsumenten den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu einem Radio- oder Webstream selbst entscheiden können, was sie hören möchten.

Im Fall von Simfy haben die Nutzer Zugriff auf über 16 Millionen Musikstücke. Bei der Gratis-Version können registrierte Nutzer zwar auf alle Musiktitel zugreifen, allerdings werden sie mit Werbung konfrontiert. Bei den Pre­mium-Versionen wird den Kunden zusätzlich zum werbefreien Musikgenuss eine Applika­tion (ein Gratis-Abspielprogramm) für den Desktop ihres PCs oder den Laptop ange­boten. Das monatliche Entgelt für die normale Premium-Version beträgt 5,99 Euro. Der Premium-Plus-Account kostet 9,99 Euro im Monat. Hier können die User zusätzlich zur Desktop- eine Smartphone-Applikation downloaden und ihre Playlisten auch offline hören. Einen Teil der Werbe- und Premium-Account-Gebühren muss Simfy an die Musik-Labels entrichten. Andere Streamingplattformen haben ein ähnliches Finanzierungskonzept (Stand: Jänner 2012).

Streaming oder Download

Bei Streamingplattformen bezieht man die Musik also direkt aus der Cloud (dem Internet) und die Titel werden nicht auf dem Computer gespeichert. In den physischen Besitz eines Musikstücks kann man allerdings nur durch einen klassischen Download gelangen. Die meisten Streamingplattformen bieten die zusätzliche Möglichkeit des Musik-Downloads aber nicht an. Viele wollen ihren Kunden jedoch die Möglichkeit geben, Lieder von ihrem Computer hochzuladen. Dabei entstehen rechtliche Grauzonen. Denn die Speicherung von Daten in der Cloud ist grundsätzlich legal, das Öffentlichmachen von urheberrechtlich geschützten Daten hingegen ist ­illegal. Hinzu kommt, dass das amerikanische Urheberrechtsgesetz nicht dem europäi­schen entspricht und es somit Konflikte geben kann.

Zukunftsaussichten

Wird Streaming den Download verdrängen? Vermutlich nein. Die Endgeräte zum Ab­spielen von Musik besitzen heutzutage einen ­immensen Speicherplatz, wodurch Streaming für die meisten Konsumenten noch uninteressant ist. Jene Musikliebhaber, die an verschiedenen Orten mit verschiedenen Geräten Musik hören möchten, werden Streaming-Flatrate-Dienste vorziehen. Dadurch können sie geräteunabhängig auf das Musikangebot der Plattform zugreifen, bei der sie als User registriert sind.

Was ist was? Streaming, Cloud Computing

Streaming. Bei der Streaming-Technologie werden Datenpakete vom Sender empfangen und sofort ­wiedergegeben. Während die Audiodatei noch geladen wird, beginnt bereits die Wiedergabe. Lade- und Abspielvorgang erfolgen parallel. Sollte auf dem Übertragungsweg von A (Streamingplattform) nach B (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) ein Verbindungsfehler auftreten, wird der Stream unterbrochen.

Cloud Computing. Ein Teil der Hardware (Speicherplatz) bzw. Software (Abspielprogramm) wird bei einem oder mehreren Anbietern als Dienst gemietet. Der Nutzer betreibt sein Rechenzentrum somit nicht mehr selbst, sondern ruft die gewünschten Dateien im Internet über die sogenannte Cloud (dt.: Wolke) ab. Alle eingespeisten Daten befinden sich in dieser virtuellen Wolke, und der User hat die Möglichkeit, von jedem Ort und von jedem internetfähigen Endgerät darauf zuzugreifen.

So funktioniert Musik-Streaming via Cloud Computing:

Bilder: Daboost, gladsov, Olesiy Mark / Shutterstock.com Montage: Erwin Haberl 

Vor- und Nachteile von Streaming und Download

 

STREAMING DOWNLOAD
Vorteile Vorteile

- Man bezahlt ein fixes monatliches    Entgelt für eine unbegrenzte Zeit des    Musikhörens. 

- Beim Anhören der Musik ist keine Internetverbindung notwendig.

- Der Zugriff auf Musik ist übers Internet von jedem Ort aus möglich.

- Die Musik ist auf jedem Trägermedium verfügbar.

- Die Musik kann kaum verloren gehen, weil sie in der Cloud gespeichert ist.

- Nach dem Download besitzt man das Musikstück und kann es so oft anhören, wie man will.

Nachteile Nachteile
- Eine Internetverbindung ist (zumindest bei den Gratisdiensten) nötig, damit man sich die Musik anhören kann.

- Das Downloaden von großen Datenmengen be­nötigt entsprechend viel Speicherplatz und erhöht das Downloadvolumen.

- Sollte die Streamingplattform vom Markt verschwinden, sind auch alle Musiktitel weg.

- Die Musik geht bei Verlust oder Beschädigung/­Zerstörung des Speicherortes (Festplatte) verloren.

- Man besitzt das Musikstück nicht. - Die Bezahlung erfolgt pro heruntergeladenem Musikstück.
- Die Musik kann nur online oder mittels einer Applikation für den PC oder ein Smartphone abgespielt werden.  

 

Rechtliche Aspekte

Konsumenten können nicht immer erkennen, wenn Sie sich in rechtliche Grauzonen be­geben. Hier die Antworten auf die am ­häufigsten auftretenden Fragen:

Ist das Streamen von Musik legal?

Solange Sie Streamingplattformen nutzen, die für die angebotene Musik Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abgeschlossen haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können davon ausgehen, dass dies bei allen seriösen Anbietern zutrifft, die sich durch Nutzungsgebühren oder Werbung finanzieren.

Ob das Anhören gestreamter Musik auch dann legal ist, wenn die Plattform über keine entsprechende Lizenzvereinbarung verfügt, ist unter Juristen um­stritten. Einige Urheberrechtsexperten sind der Meinung, dass das Anhören eines Streams zu rein privaten Zwecken auch ohne Einwilligung der Rechte­inhaber erlaubt ist. Sie argumentieren damit, dass wie beim Radio eine Übertragung in Echtzeit stattfindet, nach deren Ende keine Kopie des Musikstücks auf der Festplatte vorhanden ist. Die Musik wird nicht heruntergeladen, sondern nur angehört.

Andere Juristen widersprechen: Streaming erfordert eine technisch bedingte Zwischenspeicherung beim Endnutzer. Eine solche Zwischenspeicherung ist nur dann erlaubt, wenn sie ausschließlich einer recht­mäßigen Nutzung dient. Das Anhören von Streams eines illegalen Anbieters sei keine rechtmäßige ­Nutzung, daher verstoße auch der Endnutzer gegen das Urheberrecht. Gerichtlich geklärt ist dieser ­Meinungsstreit nicht. Bisher hat kein Gericht einen Nutzer von illegalen Streamingdiensten verurteilt. Sicherheitshalber sollten Sie keine Angebote nutzen, wo ihrer Aufmachung nach offensichtlich raub­kopierte Musik gestreamt wird.

Was kann mir passieren, wenn ich selbst Lieder auf eine Onlineplattform stelle und dazu keine Einwilligung des Rechteinhabers habe?

Wenn Sie Musik im Internet mit anderen Nutzern teilen, benötigen Sie dazu die erforderlichen Ver­wertungsrechte. Wenn Sie die Rechte nicht haben – und die haben Sie nicht, wenn Sie sich eine CD oder MP3s kaufen! –, verletzen Sie Urheber- und Leis­tungsschutzrechte. Der Rechteinhaber kann nicht nur gegen Sie, sondern auch gegen den Onlineanbieter vorgehen. Daher sehen die Nutzungsbedingungen von Onlineplattformen meist vor, dass Sie nur Inhalte hochladen dürfen, an denen Sie die nötigen Rechte haben. Sie könnten wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen werden. Der Plattformbetreiber kann dazu verpflichtet sein, Ihre Identität bekanntzugeben.

Ist es mir erlaubt, Streams mit spezieller Software dauerhaft auf meiner Festplatte zu speichern?

Wenn der Plattformbetreiber über die nötigen Lizenzen verfügt und den Download ermöglicht, dann ­dürfen Sie die Musik herunterladen. Was aber die Nutzung diverser Hilfsprogramme betrifft, die Streams auf die Festplatte auch dann aufzeichnen können, wenn die Plattform den Download nicht ­vorsieht, so ist auch diese Frage unter Urheberrechtlern umstritten und gerichtlich nicht geklärt. Wenn es sich um eine legale Streamingplattform handelt, ist der Download wohl dann erlaubt, wenn er ausschließlich privaten, nicht geschäftlichen Zwecken und auch nicht zur Weitergabe an andere dient. Denn dann kann man sich auf eine "Privatkopie“ berufen.

Wenn die Plattform für die Musik keine Lizenz hat, dann ist der Download nach Ansicht mehrerer Juristen verboten, weil es von rechtswidrig angebotenen Inhalten keine Privatkopie geben kann. Unabhängig davon sollten Sie beachten, dass die Nutzung von Downloadtools in den Nutzungsbedingungen vieler Plattformen verboten ist und zu Ihrem Ausschluss führen könnte.

Buchtipp: "Ihr Recht im Internet"

Wir kaufen in Onlineshops ein, kommunizieren in sozialen Netzwerken, konsumieren Nachrichten und teilen sie. Die Nutzung von Internetdiensten wirft viele Rechtsfragen auf. Das Buch macht auch Nicht-Juristen verständlich, wo Risiken liegen und wie man sich in kritischen Fragen absichern kann.

www.konsument.at/internet-recht

Aus dem Inhalt

  • Gefahrlos im Internet einkaufen
  • Musik, Videos und Fotos nutzen
  • Internet am Arbeitsplatz
  • Spielregeln für Facebook, Twitter & Co
  • Umgang mit unerwünschter Werbung

Broschiert, 176 Seiten, € 19,90 + Versandkosten

 

 

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