Zum Inhalt

Handys: Angeblicher Feuchtigkeitsschaden - Leser sollen berichten

Feuchtigkeitsschaden: In unserer Februar-Ausgabe baten wir die KONSUMENT-Leser, uns ihre negativen Erfahrungen im Rahmen von Handyreparaturen mitzuteilen. Durch etliche Beschwerden wussten wir bereits, dass Gewährleistungsansprüche häufig mit dem Hinweis auf "Feuchtigkeitsschaden" abgelehnt werden.

Nach unserem Aufruf erreichte uns eine wahre Flut an E-Mails, in denen die Konsumenten ihren Ärger kundtaten. Wir danken für die umfangreichen Berichte.

Rätselhafter Feuchtigkeitsschaden

Die Problematik war durchgehend dieselbe: Die Kunden bringen ein nicht mehr funktionierendes Handy oder Smartphone zum Händler, dieser schickt das Gerät zwecks Reparatur zum jeweiligen Hersteller – und siehe da, das Handy kommt mit folgenden und ähnlichen Vermerken retour: „Das Handy hat einen Wasserschaden, darauf gibt es keine Garantie“, „Es handelt sich um Wasserschaden, Reparatur ist nicht möglich“ oder „Flüssigkeitseintritt“. Für die Kostenvoranschläge zahlten die Konsumenten zwischen 29 und 36 Euro. Etliche Leser berichten, dass durch das Ablehnen der Gewährleistung im Falle einer Reparatur mehrere hundert Euro für die Behebung des Feuchtigkeitsschadens angefallen wären.

Die Beschwerden ziehen sich quer durch sämtliche Handymarken. Die Leserinnen und Leser können sich die Art des Schadens nicht erklären und legen mit absoluter Deutlichkeit in den Schreiben dar, dass ihr Handy niemals Kontakt mit Wasser hatte.

Keine Gewährleistung

Das unerklärliche Phänomen mit den sogenannten "Feuchtigkeitsschäden" erweckt den Anschein, dass Gewährleistung oder Garantiezusagen umgangen werden sollen. Immerhin brachte ein Musterprozess der Arbeiterkammer um einen angeblichen Feuchtigkeitsschaden bei Handys zutage, dass in Wirklichkeit ein Fehler in der Elektronik den Handy-Defekt verursacht hatte.

Informieren Sie uns!

Wir sammeln nun weitere Kundenerfahrungen. Haben Sie ebenfalls schon unliebsame Erfahrungen mit Händlern oder Handy-Herstellern im Zusammenhang mit einem kaputten Handy und einem diagnostizierten „Feuchtigkeitsschaden“ gemacht?

Wir sind an folgenden Details interessiert:
Informieren Sie uns über Kaufdatum, Handy-Marke und Typenbezeichnung. Außerdem darüber, wo Sie das Produkt gekauft haben und wann welcher Schaden aufgetreten ist. Auch schriftliche Unterlagen über Ihre Korrespondenz mit Händlern und/oder Herstellern helfen uns, einen genauen Einblick in das Ausmaß der Problematik zu gewinnen.

Schreiben Sie bitte unter dem Stichwort "Feuchtigkeitsschaden" an leserbriefe@konsument.at oder per Post an KONSUMENT, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

SIM-Karten-Registrierung: Ausweis - Verpflichtend in Österreich

Handy: Seit 1. Jänner 2019 sind anonyme Prepaid-Karten Vergangenheit. Mit 1. September dieses Jahres müssen alle Handywertkarten in Österreich registriert sein. Ohne Registrierung kann man die Wertkarte nach dem 1. September nicht mehr aufladen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang