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SIM-Karten-Registrierung: Ausweis - Verpflichtend in Österreich

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Handy: Seit 1. Jänner 2019 sind anonyme Prepaid-Karten Vergangenheit. Mit 1. September 2019 müssen alle Handywertkarten in Österreich registriert sein. Ohne Registrierung kann man die Wertkarte nach dem 1. September nicht mehr aufladen.

Das Prinzip war so einfach wie der Kauf eines Schokoriegels oder Kaugummis: SIM-Karten konnten anonym gekauft werden und waren in nur wenigen Augenblicken aktiviert. Durch die sogenannte Identifikationsverordnung (IVO) und die der IVO zugrundeliegenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist nun die persönliche Registrierung von Prepaid-SIM-Karten in Österreich seit 1. Jänner 2019 verpflichtend. Wer sich jetzt eine Prepaid-Karte kauft, muss sich ausweisen.

Vorname, Nachname, Geburtsdatum ...

Vorgeschrieben ist die Erfassung folgender Stammdaten: Vorname, Nachname, akademischer Grad und Geburtsdatum. Auch wenn Unternehmen gern zusätzliche Daten sammeln, mehr müssen Sie nicht von sich preisgeben.

Das betrifft den Neukauf, aber auch SIM-Karten, die bereits seit Jahren genutzt werden. Laut Telekombehörde RTR waren in Österreich (Stand: 30. September 2018) 3.839.898 Prepaid-SIM-Karten in Nutzung. Davon waren 573.952 SIM-Karten reinen Datentarifen zugeordnet, der Rest gehörte zu sonstigen Tarifen (3.265.946). Mobildiskonter wie HoT, Lycamobile, wowww! oder Spusu sorgten in den letzten Jahren für einen Anstieg in diesem Bereich.

Innerhalb der EU ist die Situation unterschiedlich: In einigen Ländern wie Deutschland, Italien oder Frankreich besteht die Identifikationspflicht bereits. In anderen Ländern wie Estland, Lettland oder Portugal steht das Thema bislang nicht im Fokus politischer Debatten und der Erwerb von Prepaid-Karten ist weitgehend anonym möglich.  

So funktioniert die Registrierung 

Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren. Für bestehende Wertkarten-Kunden gibt es eine Übergangsfrist: Bis 1. September 2019 können Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden, danach muss bei der ersten Aufladung die Registrierung durchgeführt werden. Ein bereits bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden. 

Den Konsumenten stehen zur Registrierung mehrere Möglichkeiten offen:  

  • Persönlich: Am einfachsten ist die persönliche Registrierung bei Ihrem Mobilfunkbetreiber, für die Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie die SIM-Karte benötigen. Wer eine Registrierung für eine andere Person durchführt, benötigt eine entsprechende Vollmacht in schriftlicher Form.  
  • Photoident-Verfahren: Bei der Registrierung im Internet (auch Videoidentifikation oder Photoident-Verfahren genannt) benötigen Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Laptop mit Kamera. Diese brauchen Sie für ein Foto von sich selbst und vom Ausweis.  
  • Onlinebanking: Falls Sie Onlinebanking nutzen, können Sie sich auch über Ihr Bankkonto registrieren. Nicht alle österreichischen Banken unterstützen die Registrierung über Online-Banking. Wir haben noch keine Erfahrungsberichte zu dieser Vorgangsweise erhalten.
  • ​Registrierungsplattform von A1: Für einige Anbieter ist die Registrierung auch hier möglich: https://www.wertkartenregistrierung.at/de Die Website wird von A1 betrieben. Kunden von u.a. wowww!, yesss!, Georg oder yooopi können ihre SIM-Karten hier registrieren.

Namens- und Adressänderung 

Bei Namensänderungen (z.B. nach Eheschließung) muss der Kunde den Eintrag aktualisieren lassen. Wenn sich nur die Adressdaten ändern (z.B. Umzug) ist dies nicht erforderlich, da die Adresse ohnehin nicht erfasst werden muss.  

Registrierung von Kindern 

​Prepaid-SIM-Karten sind auch für Kinder sinnvoll. Dadurch haben die Eltern eine Kostenkontrolle, und die Kinder lernen mit Geld umzugehen. Für die Registrierung von Kindern ist das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) derzeit im Gespräch mit den Betreibern und dem Bundesministerium für Inneres (BMI). Laut Pressestelle des Infrastrukturministeriums geht es darum, eine Lösung dafür zu finden, dass sich auch Kinder unbürokratisch und ohne gesetzlichen Vertreter registrieren können. Die Registrierung ist nämlich – nach vorläufiger Auffassung des BMVIT – vom Abschluss des Telekom-Vertrages zu trennen. Dafür ist nach wie vor ein gesetzlicher Vertreter erforderlich. 

Wie viel kostet die Registrierung? 

Grundsätzlich ist die Registrierung für Konsumenten kostenlos. Die meisten Mobilfunkanbieter gehen von einem Kostenaufwand von etwa 5 Euro pro Kunde aus. Laut Gesetz haben Mobilfunker Anspruch auf Kostenersatz vom Staat. Dabei werden rund 80 Prozent der Kosten erstattet. Indirekt zahlt also der Steuerzahler für die gesetzliche Änderung. Wer die Registrierung über den Fachhandel (z.B. Hartlauer) oder in ausgewählten Postfilialen durchführt, der sollte mit Kosten rechnen. Hartlauer beispielsweise verlangt 5 Euro, außer man kauft dort die Wertkarte. Für Anbieter von Prepaid-SIM-Karten bedeutet dies einen Mehraufwand und auch für Konsumenten wird die Situation komplizierter. Künftig müssen Mobilfunkanbieter Daten wie Name und Geburtsdatum des Käufers oder der Käuferin aufnehmen.

Negative Folgen: Schwarzmarkt 

Eingriff in die Privatsphäre

Aufseiten der Konsumenten sehen Datenschutzexperten erhebliche Bedenken. Hintergrund der Änderung ist das sogenannte „Sicherheitspaket“, das von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Seit Mai 2018 gibt es deshalb beispielsweise eine umfassende (Kfz-)Kennzeichenerfassung auf Österreichs Straßen; seit 1. Jänner 2019 gilt die Registrierung der SIM-Karten. Mit den Gesetzesänderungen soll, so die Regierung, in erster Linie das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gestärkt werden und Straftaten sollen schneller verfolgbar werden. 

Kritiker sehen allerdings einen Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung; fundierte Beweise für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen, so bemängeln sie, gebe es nicht. Die Datenschutzorganisation epicenter.works spricht von „unverhältnismäßigen Maßnahmen“ und warnt in einer Stellungnahme auf der Website: „Damit werden Nutzerinnen und Nutzer unter Generalverdacht gestellt. Der äußerst zweifelhafte Nutzen für die Bekämpfung von Kriminalität steht einem Eingriff in das Recht unzähliger Menschen, frei und unbeobachtet zu kommunizieren, gegenüber.“ 

Negative Folgen: Schwarzmarkt 

Die Datenschützer verweisen hier auf eine Studie der Interessenvertretung der Telekomindustrie, der Groupe Speciale Mobile Association (GSMA), aus dem Jahr 2013. In einer Analyse von Fallstudien und Medienberichten von Ländern, in denen die verpflichtende Registrierung von Prepaid-SIM-Karten eingeführt wurde, fanden sie keine Beweise, dass die verpflichtende Registrierung von SIM-Karten zu einer Reduktion von Verbrechen führt oder bei der Bekämpfung von Terrorismus hilft. In Mexiko wurde die obligatorische SIM-Registrierung 2009 eingeführt und drei Jahre später wieder aufgehoben. Die Verbrechensrate war sogar gestiegen und hatte zum Entstehen eines Schwarzmarktes für SIM-Karten geführt.  

EU: „Keine Beweise für Vorteile“ 

Die Europäische Kommission hat 2012 alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den tatsächlichen oder möglichen Nutzen solcher Maßnahmen nachzuweisen. Nach Prüfung der Antworten stellte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, fest: „Derzeit gibt es keine Beweise für Vorteile bei strafrechtlichen Ermittlungen oder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes.“ Aus diesem Grund sehe sie keine Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-weiten Ansatzes bzw. einer gemeinsamen Gesetzgebung in diesem Bereich. Ähnlich wie die EU-Kommission haben auch Tschechien, Neuseeland, Kanada, Rumänien und Großbritannien die Maßnahme analysiert und sich dagegen entschieden. 

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