Video-Handys - Zu viel drin
Wechseln Sie nicht voreilig zum UMTS-Mobilfunkanbieter "3"
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Umtausch ist kein Recht sondern ein Entgegenkommen des Händlers.
Rezeptpflichtiges Mittel als Muntermacher.
Neuer Trend aus den USA.
Fluggesellschaft lässt wichtige Informationen unter den Tisch fallen.
600 Gratisminuten extra anzufordern.
Defektes Handy ausgetauscht.
Hotelservice um 4,50 Dollar.
Kostenlose Reparatur.
Kostenlosen Ersatz geschickt.
Kostenfreien Ersatzteil gesendet.
Ersatzteil kostenlos zugesendet.
Kostenfreier Ersatz.
Richtiges Ersatzteil oragnisiert.
Gleichwertiges Produkt geschenkt bekommen.
Die Katze war verschwunden – und tauchte im Tierspital wieder auf.
Die Innenwände von BSH-Kühlgeräten sind mit einer antibakteriellen Schicht (aus AgION) versehen.
Nahrungsmittel können Krebs verursachen.
Remens-Tropfen enthalten einen Wirkstoff mit ungewissem Nutzen und hohem Risiko.
Lohnt sich der Schnäpchenkauf um 10 Euro?
Surround Sound aus dem Internet auch für die kleine Brieftasche.
Neue Karten bis Ende des Jahres.
Gehen und Stiegensteigen kann Beweglichkeit verbessern.
Das im Konsument 10/2003 Produkt Remeha Gentio 21 ist kein Windhager Brennwertkessel.
Trendiges Vertragshandy statt Notfallshandy.
Löchrige Hose schon nach drei Monaten.
Nach Scannerkauf auf Bestpreisgarantie berufen.
Kopfhörer von Tschibo/Eduscho von Stiftung Warentest untersucht.
Wunderding kostenlos in Ordnung gebracht.
Kostenlose Gebrauchsanweisung erhalten.
Packungsinhalt nicht gleich.
Neues Konsumentenschutzgesetz ab 1.1.2004.
Neue Ergebnisse ab 27. November online.
Ersatzteillampen waren nicht aufzutreiben.
Nach Einbruch kein Ersatzteil zu finden.
Kleinigkeiten müssen noch hinzugefügt werden.
Defekter Kühlschrank nach Reparatur refundiert.
Verlängerung von Gutscheinen
Abgebrochenes Teil kostenlos ersetzt.
Rechnung betrag weniger als Konsumentin bezahlte.
Studie wiederlegt diese Theorie.
Was kann ich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen?
Die Telekom Austria zeigt sich beim Umgang mit Hinterbliebenen nicht gerade von der sensiblen Seite.
Qualitätsmängel bei Fotoausarbeitung
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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