Worte sorgfältig wählen
Ein beklagtes Unternehmen berief sich auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Die Pflicht zur Auszahlung des versprochenen Gewinns sei unangemessen. Dazu der OGH: Für Gewinnspiele sind unzweideutige Formulierungen zu wählen. Bei Einsatz dieser besonders wirksamen Werbemethode ist besondere Sorgfalt geboten.
OGH 18. 2. 2003, 4 Ob 27/03d