Zum Inhalt

Zahnriemen - Gerissen

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Auch die Abschelppkosten

Verkauft ein Autohändler einen Gebrauchtwagen mit einem schweren Mangel und wird der Wagen dann defekt, hat der Händler neben der Gewährleistung auch die Abschleppkosten zu übernehmen. Den altersschwachen Zahnriemen hätte er austauschen müssen.

BGHS Wien 14. 5. 2003, 11 C 891/02p

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang