Auch die Abschelppkosten
Verkauft ein Autohändler einen Gebrauchtwagen mit einem schweren Mangel und wird der Wagen dann defekt, hat der Händler neben der Gewährleistung auch die Abschleppkosten zu übernehmen. Den altersschwachen Zahnriemen hätte er austauschen müssen.
BGHS Wien 14. 5. 2003, 11 C 891/02p