Bisher war die Zusendung von Werbe-SMS und Werbe-E-Mails (Spam) ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Das neue Telekommunikationsgesetz hat dieses Verbot aufgeweicht. Die Bestimmung gilt nur noch für Werbung, die sich an Verbraucher richtet. Der Versand von E-Mail- und SMS-Spam an Unternehmer ist nun erlaubt.
Von wem kommt das E-Mail?
Für den Versender solcher Mails und SMS ist im Voraus aber nicht ersichtlich, ob eine Adresse einem Verbraucher oder einem Unternehmer gehört. Daher müssen alle Benutzer mit einem Ansteigen der Spam-Belästigung rechnen. Unerwünschte E-Mail- und SMS-Werbung können Konsumenten beim zuständigen Fernmeldebüro (in Wien, Linz, Innsbruck und Graz) anzeigen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn der Absender namentlich bekannt und in Österreich ansässig ist. Laut der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung ist der Anteil von Spam am gesamten E-Mail-Verkehr im Jahr 2003 auf 50 Prozent angestiegen.