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6 Manner Produkte im Vergleich
Bild: VKI

Manner wegen Mogelpackung bei Mozart-Schnitten verurteilt

, aktualisiert am

Zu viel Luft, zu wenig Schnitten: Wir hatten Manner geklagt und zwei Gerichte betrachteten die Verpackung als „irreführend“.

Jeder kennt die rosa Manner-Schnitten. Aber das Unternehmen hat noch mehr Produkte im Sortiment, etwa die Mignon-Schnitten. Wir hatten die Josef Manner & Comp. AG (Manner) geklagt. Es ging um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Nun bestätigten sowohl das Handelsgericht (HG) als auch das Oberlandesgericht Wien unsere Rechtsauffassung. Das Gericht beurteilte die Verpackung des Schüttelbeutels von „Manner Mozart Mignon“ als irreführend. In einfachen Worten: zu viel Luft, zu wenig Schnitten, Irreführung, Mogelpackung.

Das Urteil ist rechtskräftig. Für Manner war die Verurteilung „nicht nachvollziehbar“.

Bildergalerie: Manners Mogelpackung

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Manner Mignon Mozart von oben offen
Zu viel Luft, zu wenig Schnitten | Bild: VKI
Manner Mignon Mozart von vorne offen
Das Handelsgericht Wien sah hier eine Irreführung der Kunden | Bild: VKI
Manner - Mogelpackung
Bild: VKI
Manner - Mogelpackung
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Manner - Mogelpackung
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Manner - Mogelpackung
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Manner Mignon Mozart von oben offen
Zu viel Luft, zu wenig Schnitten | Bild: VKI
Manner Mignon Mozart von vorne offen
Das Handelsgericht Wien sah hier eine Irreführung der Kunden | Bild: VKI
Manner - Mogelpackung
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Manner - Mogelpackung
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Manner - Mogelpackung
Bild: VKI
Manner - Mogelpackung
Bild: VKI

Gleiche Verpackung, weniger Inhalt

Manner-Schnitten gibt es in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Verpackungen. Im Verfahren wurden die Produkte „Original Neapolitaner“, „Haselnuss Mignon“ und „Mozart Mignon“ im Schüttelbeutel miteinander verglichen. Die Säckchen der drei Produkte sind gleich groß und werden in den Verkaufsregalen nah beieinander präsentiert. Bei der Füllmenge gibt es allerdings Abweichungen: Während „Original Neapolitaner“ und „Haselnuss Mignon“ mit 400 Gramm befüllt sind, enthält „Mozart Mignon“ 100 Gramm weniger – also nur 300 Gramm.

Weniger als 40 Prozent Füllung

Der Füllungsgrad der „Mozart Mignon Schnitten“ beträgt somit nicht einmal 40 Prozent - siehe Bildergalerie. Die Irreführung der Verpackung der „Mozart-Schnitten“ ist aber vor allem deshalb so gravierend, weil das Produkt in enger Verbindung mit ähnlichen Produkten –  die lediglich eine andere Geschmacksrichtung aufweisen – angeboten wird.

Gewicht von vielen nicht wahrgenommen

Beide Gerichte folgten unserer Auffassung. Konsument:innen rechnen nicht damit, dass sich in der Verpackung der „Mozart Mignon Schnitten“ nur 300 g befinden. Auch der auf allen Seiten der Verpackung angebrachte Hinweis der Nettofüllmenge vermag die Irreführung nicht zu verhindern: Hinweise auf das Füllgewicht werden von vielen nicht wahrgenommen. Kund:innen dürfen damit rechnen, dass sich in gleich großen Packungen auch die gleiche Füllmenge befindet. Das Gericht erklärt Manner das Selbstverständliche: Eine „Äußerung mit objektiv feststellbarem Inhalt, (...) die nicht der Wahrheit entspricht oder für die Angesprochenen irreführend“ ist, sei unzulässig.

Wer nachlesen möchte findet die beiden Urteile (HG Wien: Urteil vom 30.06.2022, Aktenzahl 11 Cg 38/22h und OLG Wien: Urteil vom Manner-Urteil 2 vom 27.2.2023, Aktenzahl 5 R 14522p) unten in den Downloads.

"Missverhältnis von Inhalt und Verpackung"

„Das Gericht schiebt der um sich greifenden Praxis übergroßer Verpackungen ein weiteres Mal einen Riegel vor.“ Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI, zeigt sich erfreut über das Urteil. Schön sei auch, dass der Umweltgedanke Berücksichtigung finde: „Das Gericht streicht klar hervor, dass Konsument:innen in Zeiten, in denen Plastikmüll eingespart werden soll, ein krasses Missverhältnis von Inhalt und Verpackung nicht erwarten.“

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1 Kommentar

@ MANNER-Urteil

tag_tom_sn, 19. April 2023, 19:04

VKI, Ihr seid fantastisch!

Ihr tut das, was eigentlich unsere Volksvertreter im Parlament für uns, das Volk, regeln sollte.

DANKE

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