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Markt + Dienstleistung

All articles on the topic

Konsumentenrecht: Versandhandel - Lieferverzug

"Konsument"-Expertin DI Renate Wagner beantwortet Leserfragen: "Ich habe bei einem Versandhaus Waren bestellt und im Voraus bezahlt. Die Sendung ist nie angekommen. Die Post meinte, sie hätte 3 Monate Zeit, das Paket zu suchen. Welche Möglichkeit habe ich sonst noch, zu Ware oder Geld zu kommen?"

Rothenberger: Glaskolben-Set - Transportschaden

In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.

Seefestspiele Mörbisch - "Wiener Blut"

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um die Seefestspiele in Mörbisch.

Intelligenztest im Netz - Rücktrittsrecht

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Auf einer Website habe ich bei einem Intelligenztest mitgemacht. Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn ich den Test bereits durchgeführt habe?"

Handwerkerrechnung - Teure Garantie

"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Schweiz. Serviceleistungen sind nicht immer kundenorientiert und korrekt.

Hochzeitsplanung - Nicht ohne Vertrag

"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Hongkong. Dienstleister für Heiratsplanung wurden unter die Lupe genommen.

Postdienst - Leere Drohung

"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Großbritannien. Die "Royal Mail" stellt richtig.

Mineralwasser - Unsaubere Werbung

"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Tests ergaben, dass Herbizide im Mineralwasser "Cristaline" enthalten sind.

RSA: Postzustellung - Wichtige Post und Sie sind auf Urlaub

"Konsument"-Quizfrage: Sie genießen Ihre Ferien am Meer. Währenddessen erhalten Sie an Ihre Wohnadresse einen RSA-Brief, auf den Sie binnen 14 Tagen reagieren müssen. Wird diese Frist verlängert, weil Sie auf Urlaub sind?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

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