Der Telefonanbieter MyPhone beschäftigt unsere Beratung - und das seit längerem. Konsumenten sind mit Verträgen konfrontiert, denen sie ihrer Wahrnehmung nach nicht zugestimmt haben. Das Unternehmen wurde seither mehrfach verurteilt.
Lesen Sie auch unseren aktuelle Meldung: Telefonieren: Falsch informiert von MyPhone 2/2013
Vorwand Adressen aktualisieren
„Meine Mutter wurde von MyPhone angerufen unter dem Vorwand, dass sie Adressen aktualisieren“, erzählte uns Herr H. aus Niederösterreich. „Die Dame am Telefon hat die Postadresse meiner Mutter vorgelesen. Auf die Frage, ob diese Adresse stimmt, antwortete sie mit >>ja<<. Dann wurde meine Mutter gebeten, ihren Namen und ihr Geburtsdatum zu nennen. Zum Schluss wurde sie gefragt, ob sie mit diesen Daten einverstanden ist, worauf sie wieder mit >>ja<< antwortete. My Phone hat dieses Gespräch aufgezeichnet und die Antworten meiner Mutter in einen Text eingefügt, was zur Folge hatte, dass sie aus Sicht von My Phone dem Vertrag mit dieser Firma zugestimmt hat!“
Erzürnte Konsumenten
Was Herr H. von dieser Werbemethode hält, wollen wir lieber nicht wörtlich zitieren. Und: Herr H. ist nicht alleine.
In den letzten Wochen haben sich viele Konsumenten bei uns erkundigt, denen es ähnlich ergangen ist. Sie oder ein Angehöriger wurden mit trickreichen Mitteln veranlasst, am Telefon „ja“ zu sagen – und fielen aus allen Wolken, als dann mit der Post der Willkommensbrief von MyPhone kam. Originell sind sie ja, die MyPhone-Werber. So berichtete uns ein Konsument aus Laakirchen, dass ihm gesagt wurde, die MyPhone habe das Wählamt Laakirchen samt dem Telefonnetz gekauft und man müsse nun diesen Tarif umstellen. In einigen Fällen glaubten die Angerufenen auch, dass sie es mit der Telekom Austria zu tun hätten. Mehrere Konsumenten fragten auch, ob es überhaupt erlaubt ist, dass am Telefon Verträge zu Stande kommen.
Vertrag per Telefon ist möglich
Nun ist es tatsächlich zulässig, dass ein Vertrag telefonisch abgeschlossen wird. Als Schutz vor Überrumpelung gibt es hier allerdings ein Rücktrittsrecht. Innerhalb von sieben Werktagen kann man vom Vertrag zurücktreten. Wurde man über das Rücktrittsrecht nicht informiert, verlängert sich die Frist, innerhalb derer man zurücktreten kann, auf drei Monate. Nicht immer ist ein Vertrag zu Stande gekommen, zum Beispiel auch dann nicht, wenn nicht der Inhaber der Telefonanschlusses die Fragen beantwortet hat, sondern der minderjährige Sohn des Hauses. Sicherheitshalber sollte man dies aber gegenüber MyPhone klarstellen. Wichtig: Die Voraussetzung, dass ein Vertrag zu Stande kommt, ist die Willensübereinstimmung der Vertragspartner!
Wechsel des Anbieters prüfen
Wir meinen, dass ein Wechsel des Telefonanbieters gut überlegt sein will. Das soll man nicht telefonisch zwischen Abendessen und Abwasch erledigen. Ob man dadurch spart, ist nicht so leicht zu beantworten. Hilfe bietet der kostenlose Festnetz-Tarifrechner der Arbeiterkammer. Hier gibt man seine Telefoniergewohnheiten ein. Dies tut man besten anhand der letzten Telefonrechnung. Danach erhält man den aktuell günstigsten Anbieter genannt.
Verbotene Telefonwerbung
Telefonanrufe zu Werbezwecken sind verboten, wenn keine Zustimmung vorliegt. Wer einen solchen Anruf erhält, ohne dass er seine Zustimmung gegeben hat, sollte sich an das zuständige Fernmeldebüro wenden und Anzeige erstatten. Anrufe ohne Zustimmung sind mit empfindlichen Verwaltungsstrafen bedroht.
Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Auch die Telekom-Regulierungsbehörde kann man über diese Vorgangsweise informieren.
MyPhone bestätigt Werbeanrufe
MyPhone schickte uns folgende Stellungnahme:
„ Aufgrund von vorliegenden opt-in Lösungen werden unsere Kunden kontaktiert und können direkt am Telefon einen telefonischen Vertrag abschließen, der auf Tonband aufgezeichnet wird. Nach Aufnahme des Tonbandes wird dieses von 2 externen Partnern auf Gültigkeit geprüft. Ist dieses fehlerlos und wurde wirklich eindeutig vom Kunden gesagt:„Ich bin einverstanden“, erhält der Kunde von uns ein Begrüßungsschreiben, dem auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Hier hat der Kunde noch mal Zeit sich das zu überlegen. Sollte er einem Vertrag doch nicht mehr zustimmen wollen, so hat er ab Erhalt unseres MyPhone Begrüßungsschreiben 2 Wochen Zeit diesen bei uns, per Mail, Fax oder Brief zu widerrufen und somit den Vertrag zu stornieren. Meldet sich ein Kunde in den 2 Wochen Widerrufszeit nicht, so ist der Vertrag seitens MyPhone rechtsgültig.
Auf diesem Tonband ist ganz deutlich zu hören, dass MyPhone eine unabhängige Telefongesellschaft und keine Tochtergesellschaft oder Partnerunternehmen von anderen österreichischen Gesellschaften ist.
Unsere Außendienstmitarbeiter haben rote MyPhone Pullover, darauf wird sogar ein Namensschild getragen. Des weiteren trägt jeder Mitarbeiter einen Mitarbeiterausweis bei sich, den er entweder ersichtlich an der Kleidung tragen oder vorzeigen muss. Aus diesem Grund ist für uns sogar eine optische Verwechslung mit einem Telekom Austria Mitarbeiter ausgeschlossen. Auf keinen Fall gibt sich bei MyPhone ein Mitarbeiter als Telekom Austria Mitarbeiter aus. Unsere Mitarbeiter sind angehalten, auch mittels eines Gesprächsleitfaden, den Kunden explizit mitzuteilen, dass wir keine Mitarbeiter der Telekom Austria sind und die MyPhone GmbH ein eigenständiges Unternehmen ist .“