Zum Inhalt
Hallstättersee Bergkernsalz
Hallstättersee Bergkernsalz: das Salz kommt nicht aus dem Salzkammergut sondern aus Pakistan. Bild: VKI

Hallstättersee Bergkernsalz: Aus Pakistan!

, aktualisiert am

Missverständliche Aufmachung: Das "Hallstättersee Bergkernsalz" kommt nicht aus Hallstatt, nicht aus dem Salzkammergut und nicht einmal aus Österreich: Es ist laut rückwärtiger Verpackungskennzeichnung aus Pakistan importiert.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: "Hallstättersee Bergkernsalz" gibt sich als österreichisches Produkt aus dem Salzkammergut aus, die Herkunft ist allerdings Pakistan.

Das steht drauf: Hallstättersee Bergkernsalz

Gekauft bei: bei Nah & Frisch Hallstatt erhältlich

Das ist das Problem

Wir haben Beschwerden von Konsument:innen erhalten, die sich nach dem Kauf eines „Hallstättersee Bergkernsalz“ getäuscht fühlen. Sie hatten das vermeintlich regionale Produkt vor Ort erworben.

"Während eines Aufenthaltes in Obertraun (in der Nähe von Hallstatt) kaufte ich im dortigen Supermarkt ein 'Hallstättersee Bergkernsalz'. Auf der Salzmühle ist ein Foto von Hallstatt sowie der Satz ‚Das Beste aus dem Salzkammergut‘ zu sehen", schreibt uns Frau S., die somit logischerweise Salz aus dieser Bergregion erwartete – was denn auch sonst?

Doch zu Hause las sie auf der Rückseite: Herkunft Pakistan! "Ich finde, das ist eine krasse Irreführung der Konsument:innen, eigentlich eine Frechheit", so Frau S. Sie möchte uns mit ihrem Schreiben auf diesen Etikettenschwindel hinweisen.

Ebenso erging es Herrn T., der von seiner Tochter das "Hallstättersee Bergkernsalz" als nett gedachtes Mitbringsel erhielt. Eigentlich wollte sie ein "echtes" Souvenir aus dem Urlaub in Oberösterreich verschenken. Herr T. meldete uns das Produkt und schickte die Salzmühle gleich als Beweis mit.

Hallstättersee Bergkernsalz
Hallstättersee Bergkernsalz: das enthaltene Salz stammt nicht aus der Region, sondern von einem anderen Kontinent. Bild: VKI

Irreführung bei Aufmachung

Kein Wunder, dass die Konsument:innen irritiert und verärgert reagieren. Die Aufmachung mit der Bezeichnung "Hallstättersee Bergkernsalz", der Aufdruck einer rot-weiß-roten Flagge, die Auslobung „Das Beste aus dem Salzkammergut“ und zusätzlich ein Bild von Hallstatt mit der bekannten Postkartenidylle lassen Kund:innen ein Produkt aus der Hallstätter Gegend erwarten, zumindest aus dem Salzkammergut.

Zudem gibt es in Hallstatt bekanntermaßen ein Salzbergwerk. Wer würde hier an der Regionalität des Salzes zweifeln? Die kleine Herkunftskennzeichnung "Pakistan" auf der Rückseite der Salzmühle lässt die Aufmachung der Vorderseite absurd erscheinen.

Unzulässig: Hallstätter Salz aus Pakistan

Ein Produkt mit derart unvereinbaren Angaben sollte nicht im Handel sein. Wir haben die amtliche Lebensmittelkontrolle eingeschaltet. Diese kann bei irreführenden Angaben auch Strafen veranlassen. Denn laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist es "verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in Verkehr zu bringen oder zu bewerben".

Das gilt insbesondere auch in Bezug auf Ursprungsland oder Herkunftsort sowie Methode der Herstellung oder Erzeugung. Salz aus Pakistan lassen wir uns nicht als regional oberösterreichisches Produkt verkaufen!

Aufgrund der Amtsverschwiegenheit ist uns nicht bekannt, welche Maßnahmen die Lebensmittelaufsicht gesetzt hat. Das Produkt dürfte in dieser Form jedenfalls nicht mehr am Markt sein. 

Keine Reaktion des Herstellers

Wir haben den am Etikett angegebenen Produzenten angeschrieben und mit der Beschwerde konfrontiert. Leider haben wir bis jetzt keine Stellungnahme erhalten. Nun ist die Lebensmittelkontrolle am Zug.

Wir empfehlen

Selbst bei eindeutiger Aufmachung als lokales Produkt belehrt uns manchmal der Blick auf die Kennzeichnungen an der Rückseite eines Besseren. Melden Sie uns Fälle wie diese – bitte gleich mit aussagekräftigen Fotos und am besten direkt über unser Meldeformular.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang